Steuerersparnis-Rechner
Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen und wie Sie Ihren Sparerpauschbetrag optimal nutzen.
Ihre Kapitalerträge
Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen
Erhaltene Dividenden im Jahr
Ergebnis
Gesamte Kapitalerträge
3.300 €
Sparerpauschbetrag (ledig)
1.000 €
Genutzter Freibetrag
1.000 €
Verbleibender Freibetrag
0 €
Steuerpflichtige Erträge
2.300 €
Abgeltungssteuer (25%)
575 €
Solidaritätszuschlag (5,5%)
32 €
Gesamte Steuerlast
607 €
Aufschlüsselung
| Kategorie | Brutto | Steuer | Netto |
|---|---|---|---|
| Zinserträge | 500 € | -0 € | 500 € |
| Kursgewinne | 2.000 € | -396 € | 1.604 € |
| Dividenden | 800 € | -211 € | 589 € |
| Gesamt | 3.300 € | -607 € | 2.693 € |
Effektiver Steuersatz: 18.38%(Sie sparen durch den Sparerpauschbetrag!)
So funktioniert die Besteuerung von Kapitalerträgen
In Deutschland werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit der sogenannten Abgeltungssteuer besteuert.
Die Abgeltungssteuer
Der Steuersatz beträgt pauschal 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die Steuer), was einem effektiven Steuersatz von etwa 26,375% entspricht. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer.
Der Sparerpauschbetrag
Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge:
- Einzelpersonen: 1.000 EUR pro Jahr
- Verheiratete (gemeinsam veranlagt): 2.000 EUR pro Jahr
Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Erst darüber hinausgehende Erträge werden mit der Abgeltungssteuer belastet.
Freistellungsauftrag
Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Steuern ab - Sie müssen diese dann über die Steuererklärung zurückfordern.
Tipps zur Steueroptimierung
- Freistellungsaufträge verteilen: Verteilen Sie Ihren Pauschbetrag optimal auf verschiedene Banken
- Thesaurierende Fonds: Bei thesaurierenden Fonds wird die Steuer erst bei Verkauf fällig (Vorabpauschale beachten)
- Verlustverrechnung: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren so die Steuerlast
- Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz günstiger sein als die Abgeltungssteuer
Steuertipps für Anleger
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