Steuerersparnis-Rechner

Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie auf Ihre Kapitalerträge zahlen müssen und wie Sie Ihren Sparerpauschbetrag optimal nutzen.

Ihre Kapitalerträge

EUR

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen

EUR

Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen

EUR

Erhaltene Dividenden im Jahr

Ergebnis

Gesamte Kapitalerträge

3.300 €

Sparerpauschbetrag (ledig)

1.000 €

Genutzter Freibetrag

1.000 €

Verbleibender Freibetrag

0 €

Steuerpflichtige Erträge

2.300 €

Abgeltungssteuer (25%)

575 €

Solidaritätszuschlag (5,5%)

32 €

Gesamte Steuerlast

607 €

Aufschlüsselung

Steuerfreier Anteil30.3%
KategorieBruttoSteuerNetto
Zinserträge500 €-0 €500 €
Kursgewinne2.000 €-396 €1.604 €
Dividenden800 €-211 €589 €
Gesamt3.300 €-607 €2.693 €

Effektiver Steuersatz: 18.38%(Sie sparen durch den Sparerpauschbetrag!)

So funktioniert die Besteuerung von Kapitalerträgen

In Deutschland werden Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne mit der sogenannten Abgeltungssteuer besteuert.

Die Abgeltungssteuer

Der Steuersatz beträgt pauschal 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag (auf die Steuer), was einem effektiven Steuersatz von etwa 26,375% entspricht. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer.

Der Sparerpauschbetrag

Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge:

  • Einzelpersonen: 1.000 EUR pro Jahr
  • Verheiratete (gemeinsam veranlagt): 2.000 EUR pro Jahr

Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Erst darüber hinausgehende Erträge werden mit der Abgeltungssteuer belastet.

Freistellungsauftrag

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Steuern ab - Sie müssen diese dann über die Steuererklärung zurückfordern.

Tipps zur Steueroptimierung

  1. Freistellungsaufträge verteilen: Verteilen Sie Ihren Pauschbetrag optimal auf verschiedene Banken
  2. Thesaurierende Fonds: Bei thesaurierenden Fonds wird die Steuer erst bei Verkauf fällig (Vorabpauschale beachten)
  3. Verlustverrechnung: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden und reduzieren so die Steuerlast
  4. Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen kann der persönliche Steuersatz günstiger sein als die Abgeltungssteuer

Steuertipps für Anleger

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