Steuern & Recht

Kapitalertragssteuer verstehen: Steuern auf Aktien, ETFs & Dividenden

Die deutsche Abgeltungssteuer auf einen Blick: Erfahren Sie, wie Sie den Sparerpauschbetrag optimal nutzen, Verluste clever verrechnen und bei der Steuererklärung kein Geld verschenken. Praxisnah erklärt für Einsteiger und Fortgeschrittene.

25%

Abgeltungssteuer

1.000

Euro Freibetrag

5,5%

Solidaritätszuschlag

~26,4%

Effektiver Steuersatz

Was Sie lernen werden

Nach diesem Ratgeber verstehen Sie das deutsche Steuersystem für Anleger vollständig

Abgeltungssteuer verstehen

Wie die 25% Kapitalertragssteuer funktioniert und wann sie anfällt

Sparerpauschbetrag nutzen

1.000 Euro steuerfrei: So richten Sie den Freistellungsauftrag richtig ein

Verluste clever verrechnen

Aktien- und sonstige Verluste optimal in der Steuererklärung ansetzen

Quellensteuer zurückholen

Ausländische Dividenden: Doppelbesteuerung vermeiden und Erstattung beantragen

Für Anfänger

Steuern auf Kapitalerträge: Ihr 5-Schritte-Leitfaden

Als Anleger müssen Sie sich nicht mit kompliziertem Steuerrecht auseinandersetzen. Mit diesen fünf Schritten haben Sie alles im Griff.

1

Steuer-ID bereithalten

Sie benötigen Ihre Steuer-Identifikationsnummer (11 Ziffern) für den Freistellungsauftrag. Diese finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.

2

Freistellungsauftrag einrichten

Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über maximal 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (verheiratet). Haben Sie mehrere Depots, verteilen Sie den Betrag sinnvoll.

3

Jahressteuerbescheinigung prüfen

Im Frühjahr erhalten Sie von Ihrer Bank die Jahressteuerbescheinigung. Prüfen Sie, ob Ihre Kapitalerträge korrekt erfasst und Verluste ausgewiesen sind.

4

Anlage KAP bei Bedarf ausfüllen

Die Anlage KAP ist optional, aber empfehlenswert bei: Verlusten, ausländischen Kapitalerträgen ohne automatischen Steuerabzug, oder wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.

5

Verlustbescheinigung beantragen

Möchten Sie Verluste bankübergreifend verrechnen, beantragen Sie bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank. Die Verluste können dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Steuertipp: Günstigerprüfung nutzen

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, können Sie in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann automatisch den für Sie günstigeren Satz an. Das lohnt sich besonders für Studenten, Rentner mit geringem Einkommen oder während der Elternzeit.

Steuerersparnis-Rechner

Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie durch optimale Nutzung des Sparerpauschbetrags, Verlustverrechnung und andere Strategien sparen können.

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Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland

Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer in Deutschland?

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie ggf. Kirchensteuer (8-9%). Der effektive Steuersatz liegt damit bei etwa 26,375% ohne Kirchensteuer bzw. bis zu 27,995% mit Kirchensteuer.

Muss ich meine Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich nicht zwingend, da deutsche Banken die Abgeltungssteuer automatisch abführen. Die freiwillige Abgabe der Anlage KAP lohnt sich jedoch, wenn: Sie Verluste verrechnen möchten, Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung), Sie ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug hatten, oder Sie zu viel Quellensteuer gezahlt haben.

Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Bei mehreren Banken können Sie den Betrag aufteilen.

Kann ich Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen verrechnen?

Ja, aber mit Einschränkungen: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Verluste aus anderen Kapitalanlagen wie ETFs, Anleihen oder Zertifikaten können flexibler mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden (allgemeiner Verlustverrechnungstopf). Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, um Steuerstundungseffekte zu begrenzen. Sie wird aus dem Basisertrag (70% des Basiszinses multipliziert mit dem Fondswert zum Jahresanfang) berechnet, maximal aber der tatsächliche Wertzuwachs. Bei Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

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