Kapitalertragssteuer verstehen: Steuern auf Aktien, ETFs & Dividenden
Die deutsche Abgeltungssteuer auf einen Blick: Erfahren Sie, wie Sie den Sparerpauschbetrag optimal nutzen, Verluste clever verrechnen und bei der Steuererklärung kein Geld verschenken. Praxisnah erklärt für Einsteiger und Fortgeschrittene.
25%
Abgeltungssteuer
1.000
Euro Freibetrag
5,5%
Solidaritätszuschlag
~26,4%
Effektiver Steuersatz
Was Sie lernen werden
Nach diesem Ratgeber verstehen Sie das deutsche Steuersystem für Anleger vollständig
Abgeltungssteuer verstehen
Wie die 25% Kapitalertragssteuer funktioniert und wann sie anfällt
Sparerpauschbetrag nutzen
1.000 Euro steuerfrei: So richten Sie den Freistellungsauftrag richtig ein
Verluste clever verrechnen
Aktien- und sonstige Verluste optimal in der Steuererklärung ansetzen
Quellensteuer zurückholen
Ausländische Dividenden: Doppelbesteuerung vermeiden und Erstattung beantragen
Die wichtigsten Steuer-Themen für Anleger
Von der Abgeltungssteuer bis zur Quellensteuer - alle relevanten Themen im Überblick
Abgeltungssteuer
Die pauschale Kapitalertragssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag auf alle Kapitalerträge in Deutschland.
Sparerpauschbetrag
1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) bleiben jährlich steuerfrei. Freistellungsauftrag nicht vergessen!
Verlustverrechnung
Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, sonstige Verluste flexibler. Verlustvortrag nutzen.
Freistellungsauftrag
Das Formular für steuerfreie Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag - so geht es richtig.
Steuererklärung
Anlage KAP ausfüllen, Verluste vortragen und zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Ausländische Quellensteuer
Dividenden aus dem Ausland werden dort besteuert. So holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück.
Steuern auf Kapitalerträge: Ihr 5-Schritte-Leitfaden
Als Anleger müssen Sie sich nicht mit kompliziertem Steuerrecht auseinandersetzen. Mit diesen fünf Schritten haben Sie alles im Griff.
Steuer-ID bereithalten
Sie benötigen Ihre Steuer-Identifikationsnummer (11 Ziffern) für den Freistellungsauftrag. Diese finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
Freistellungsauftrag einrichten
Erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über maximal 1.000 Euro (Single) bzw. 2.000 Euro (verheiratet). Haben Sie mehrere Depots, verteilen Sie den Betrag sinnvoll.
Jahressteuerbescheinigung prüfen
Im Frühjahr erhalten Sie von Ihrer Bank die Jahressteuerbescheinigung. Prüfen Sie, ob Ihre Kapitalerträge korrekt erfasst und Verluste ausgewiesen sind.
Anlage KAP bei Bedarf ausfüllen
Die Anlage KAP ist optional, aber empfehlenswert bei: Verlusten, ausländischen Kapitalerträgen ohne automatischen Steuerabzug, oder wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt.
Verlustbescheinigung beantragen
Möchten Sie Verluste bankübergreifend verrechnen, beantragen Sie bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank. Die Verluste können dann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Steuertipp: Günstigerprüfung nutzen
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, können Sie in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann automatisch den für Sie günstigeren Satz an. Das lohnt sich besonders für Studenten, Rentner mit geringem Einkommen oder während der Elternzeit.
Steuerersparnis-Rechner
Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie durch optimale Nutzung des Sparerpauschbetrags, Verlustverrechnung und andere Strategien sparen können.
Jetzt Steuerersparnis berechnenHäufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer in Deutschland?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25% auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Hinzu kommen 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie ggf. Kirchensteuer (8-9%). Der effektive Steuersatz liegt damit bei etwa 26,375% ohne Kirchensteuer bzw. bis zu 27,995% mit Kirchensteuer.
Muss ich meine Aktiengewinne in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nicht zwingend, da deutsche Banken die Abgeltungssteuer automatisch abführen. Die freiwillige Abgabe der Anlage KAP lohnt sich jedoch, wenn: Sie Verluste verrechnen möchten, Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung), Sie ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug hatten, oder Sie zu viel Quellensteuer gezahlt haben.
Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um den Freibetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Bei mehreren Banken können Sie den Betrag aufteilen.
Kann ich Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen verrechnen?
Ja, aber mit Einschränkungen: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (Aktien-Verlustverrechnungstopf). Verluste aus anderen Kapitalanlagen wie ETFs, Anleihen oder Zertifikaten können flexibler mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden (allgemeiner Verlustverrechnungstopf). Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds, um Steuerstundungseffekte zu begrenzen. Sie wird aus dem Basisertrag (70% des Basiszinses multipliziert mit dem Fondswert zum Jahresanfang) berechnet, maximal aber der tatsächliche Wertzuwachs. Bei Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.
Steuer-Updates direkt ins Postfach
Erhalten Sie aktuelle Steuer-News, Tipps zur Steuererklärung und exklusive Anleitungen zur Steueroptimierung - kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Kein Spam. Nur wertvolle Inhalte. Jederzeit abmelden.