Was ist Quellensteuer?
Die Quellensteuer (englisch: Withholding Tax) ist eine Steuer, die direkt "an der Quelle" einbehalten wird - also in dem Land, in dem die Kapitalertraege entstehen. Wenn Sie als deutscher Anleger Dividenden von einem US-amerikanischen Unternehmen wie Apple oder Microsoft erhalten, behält die USA einen Teil dieser Dividende als Quellensteuer ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt.
Das Prinzip dahinter: Das Quellenland moechte sicherstellen, dass es an den in seinem Territorium erwirtschafteten Gewinnen steuerlich partizipiert - auch wenn der Empfaenger der Erträge im Ausland ansaessig ist. Dies führt zu einem grundlegenden Problem: Ohne besondere Regelungen wuerden Sie die gleichen Erträge zweimal versteuern - einmal im Quellenland und einmal in Deutschland.
Beispiel: Dividende aus den USA
Sie besitzen Apple-Aktien und erhalten 100 USD Dividende
Ohne Doppelbesteuerungsabkommen:
USA hält 30% Quellensteuer ein: -30 USD
Deutschland erhebt 26,375% auf 100 USD: -26,38 USD
Gesamtbelastung: 56,38% (!)
Mit DBA und W-8BEN:
USA hält nur 15% Quellensteuer ein: -15 USD
Deutschland erhebt 26,375%, rechnet 15% an: -11,38 USD
Gesamtbelastung: 26,38% (normal)
Wer ist von der Quellensteuer betroffen?
Die Quellensteuer betrifft Sie als deutschen Anleger in folgenden Situationen:
- Auslaendische Einzelaktien: Dividenden von US-Aktien, Schweizer Aktien, franzoesischen Aktien etc.
- Auslaendische REITs: Besonders relevant bei US-REITs mit hohen Ausschüttungen
- Auslaendische Anleihen: Zinszahlungen aus dem Ausland
- ETFs: Indirekt über die im Fonds enthaltenen auslaendischen Wertpapiere
Gut zu wissen
Deutsche Dividenden unterliegen keiner Quellensteuer für inlaendische Anleger. Hier wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Die Quellensteuer-Thematik betrifft ausschließlich Erträge aus dem Ausland.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Verträge zwischen zwei Ländern, die regeln, wie Einkuenfte besteuert werden, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Land ansaessig ist, aber Einkuenfte aus einem anderen Land bezieht. Das Ziel: Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung von Steuerhinterziehung.
Wie funktioniert ein DBA?
Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen legen typischerweise fest:
- Quellensteuer-Hoechstsatz: Maximal zulässiger Steuersatz im Quellenland (meist 15%)
- Anrechnungsmethode: Wie die auslaendische Steuer im Wohnsitzland beruecksichtigt wird
- Freistellungsmethode: In manchen Faellen werden Einkuenfte im Wohnsitzland freigestellt
- Verfahren: Wie Vorabbefreiungen oder Erstattungen beantragt werden
Die zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Anrechnungsmethode
Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Dies ist die in Deutschland uebliche Methode für Kapitalertraege. Maximal 15% sind anrechenbar.
Freistellungsmethode
Die auslaendischen Einkuenfte werden in Deutschland von der Steuer freigestellt, aber beim Progressionsvorbehalt beruecksichtigt. Bei Kapitalertraegen eher selten.
Maximum 15% Anrechnung in Deutschland
Ein zentraler Punkt für deutsche Anleger: Unabhängig davon, wie viel Quellensteuer im Ausland tatsaechlich einbehalten wird, können Sie in Deutschland maximal 15% der Bruttodividende auf Ihre Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Dieser Hoechstsatz entspricht dem OECD-Musterabkommen und ist in den meisten deutschen DBA verankert.
Wichtig für die Praxis
Wenn ein Land mehr als 15% Quellensteuer einbehaelt (wie die Schweiz mit 35%), können Sie in Deutschland trotzdem nur 15% anrechnen. Die Differenz (20% bei der Schweiz) müssen Sie im Quellenland zurueckfordern, um eine Ueberbesteuerung zu vermeiden.
Quellensteuer nach Ländern
Die Quellensteuer-Saetze variieren stark je nach Land. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Länder für deutsche Anleger mit ihren Quellensteuersaetzen und der praktischen Handhabung:
| Land | Quellensteuer | Anrechenbar (D) | Rueckforderung | Aufwand |
|---|---|---|---|---|
| USA | 15% (mit W-8BEN) | 15% | Nicht nötig | Gering |
| USA (ohne W-8BEN) | 30% | 15% | 15% beim IRS | Hoch |
| Schweiz | 35% | 15% | 20% in CH | Mittel |
| Frankreich | 25% | 15% | 10% in FR | Mittel |
| Niederlande | 15% | 15% | Nicht nötig | Gering |
| Grossbritannien | 0% | 0% | Nicht nötig | Kein |
| Irland | 0% (bei DTA) | 0% | Nicht nötig | Kein |
| Italien | 26% | 15% | 11% in IT | Hoch |
| Spanien | 19% | 15% | 4% in ES | Hoch |
| Oesterreich | 27,5% | 15% | 12,5% in AT | Mittel |
| Daenemark | 27% | 15% | 12% in DK | Mittel |
| Norwegen | 25% | 15% | 10% in NO | Mittel |
| Kanada | 25% (15% mit DBA) | 15% | Vorabbefreiung | Mittel |
| Australien | 0% (unfranked: 30%) | 15% | Je nach Dividende | Komplex |
| Japan | 15,315% | 15% | ~0,3% in JP | Gering |
Anleger-Tipp: Quellensteuer-freundliche Länder bevorzugen
Wenn Sie eine Dividendenstrategie verfolgen, beruecksichtigen Sie die Quellensteuer bei der Aktienauswahl. Britische und irische Aktien sind besonders anlegerfreundlich (0% Quellensteuer), während Schweizer oder italienische Aktien höheren Aufwand bedeuten.
Quellensteuer zurueckfordern: Der Prozess
Wenn ein Land mehr als 15% Quellensteuer einbehaelt, können Sie die Differenz im Quellenland zurueckfordern. Der Prozess variiert je nach Land, folgt aber einem ähnlichen Grundmuster.
Allgemeiner Ablauf der Erstattung
- Ansaessigkeitsbescheinigung besorgen: Beantragen Sie bei Ihrem deutschen Finanzamt eine Bestaetigung Ihrer steuerlichen Ansaessigkeit in Deutschland. Diese Bescheinigung belegt, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
- Dividendenabrechnungen sammeln: Sie benötigen die Originalbelege Ihrer Dividendenzahlungen, die den Quellensteuerabzug dokumentieren.
- Laenderspezifisches Formular ausfuellen: Jedes Land hat eigene Formulare für die Erstattung. Diese sind meist auf der Website der zustaendigen Steuerbehoerde verfügbar.
- Antrag einreichen: Senden Sie die Unterlagen an die zustaendige auslaendische Behörde - meist per Post, manchmal auch elektronisch.
- Erstattung erhalten: Nach Prüfung wird die zu viel gezahlte Quellensteuer auf Ihr Konto ueberwiesen. Dies kann je nach Land zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren dauern.
Beispiel: Schweiz (35% Quellensteuer)
Rueckforderung von 20% Quellensteuer aus der Schweiz
Ausgangssituation: Sie erhalten 1.000 CHF Dividende von Nestle
- Schweiz behält 35% ein: 350 CHF
- In Deutschland anrechenbar: 15% = 150 CHF
- Rueckforderbar: 20% = 200 CHF
So gehen Sie vor:
- Formular 85 (Antrag auf Rueckerstattung der Verrechnungssteuer) bei der Eidgenoessischen Steuerverwaltung (ESTV) herunterladen
- Ansaessigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt besorgen
- Formular ausfuellen und zusammen mit Dividendenbelegen und Ansaessigkeitsbescheinigung einreichen
- Prüfung durch ESTV (typischerweise 6-12 Monate)
- Erstattung der 20% auf Ihr Konto
Frist: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Dividendenzahlung
Beispiel: Frankreich (25% Quellensteuer)
Rueckforderung von 10% Quellensteuer aus Frankreich
Ausgangssituation: Sie erhalten 1.000 EUR Dividende von TotalEnergies
- Frankreich behält 25% ein: 250 EUR
- In Deutschland anrechenbar: 15% = 150 EUR
- Rueckforderbar: 10% = 100 EUR
Erforderliche Dokumente:
- Formular 5000-DE (Ansaessigkeitsbescheinigung) - vom deutschen Finanzamt bestaetigt
- Formular 5001-DE (Erstattungsantrag)
- Dividendenabrechnungen (Originalbelege)
- Depotauszug oder Kaufnachweis
Bearbeitungszeit: 12-36 Monate (Frankreich ist bekannt für langsame Bearbeitung)
Aufwand vs. Nutzen abwaegen
Die Rueckforderung von Quellensteuer ist zeitaufwaendig und erfordert oft fremdsprachige Formulare. Bei kleinen Dividendenbetraegen (unter 200-300 EUR Erstattung) lohnt sich der Aufwand oft nicht. Ueberlegen Sie, ob Sie quellensteuer-freundlichere Alternativen (UK, Irland, Niederlande) bevorzugen.
Kosten und Dienstleister
Wer den Aufwand scheut, kann spezialisierte Dienstleister beauftragen:
- Banken: Manche Depotbanken bieten Quellensteuer-Service an (gegen Gebuehr)
- Spezialisierte Dienstleister: Firmen wie Taxback.com oder lokale Steuerberater
- Kosten: Typischerweise 10-30% der Erstattungssumme oder Mindestgebuehren
Vorabbefreiung: Das W-8BEN-Formular
Die eleganteste Lösung zur Quellensteuer-Optimierung ist die Vorabbefreiung: Anstatt zu viel Quellensteuer zu zahlen und später zurueckzufordern, wird von vornherein nur der reduzierte DBA-Satz einbehalten. Das bekannteste Beispiel ist das US-amerikanische W-8BEN-Formular.
Was ist das W-8BEN-Formular?
Das W-8BEN ("Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting") ist ein Formular der US-Steuerbehoerde IRS. Mit diesem Formular bestaetigen Sie:
- Dass Sie kein US-Steuerpflichtiger sind
- In welchem Land Sie steuerlich ansaessig sind (Deutschland)
- Dass Sie Anspruch auf die reduzierten DBA-Steuersaetze haben
Auswirkung des W-8BEN auf US-Dividenden
Ohne W-8BEN
- US-Quellensteuer: 30%
- Anrechenbar in D: 15%
- Verlust: 15% der Dividende
Mit W-8BEN
- US-Quellensteuer: 15%
- Anrechenbar in D: 15%
- Verlust: 0%
So fuellen Sie das W-8BEN aus
Die meisten deutschen Online-Broker bieten das W-8BEN-Formular digital im Kundenbereich an. Sie müssen es nur einmalig ausfuellen:
Wichtige Felder im W-8BEN
- Zeile 1:Vollstaendiger Name (wie im Reisepass)
- Zeile 2:Land der Staatsangehoerigkeit
- Zeile 3:Dauerhafte Adresse in Deutschland
- Zeile 6:Steuer-ID (optional, aber empfohlen)
- Zeile 9:"Germany" als Land des DBA eintragen
- Zeile 10:Artikel 10(2)(b) des DBA (15% auf Dividenden)
Wichtig: Gueltigkeit und Erneuerung
Das W-8BEN ist 3 Jahre gueltig (bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Unterzeichnung). Denken Sie daran, es rechtzeitig zu erneuern! Die meisten Broker erinnern Sie automatisch. Ohne gueltiges W-8BEN werden wieder 30% einbehalten.
Vorabbefreiung in anderen Ländern
Auch andere Länder bieten Möglichkeiten zur Vorabbefreiung oder -reduzierung:
- Kanada: NR301 für den reduzierten DBA-Satz von 15%
- Norwegen: Vorabbefreiung auf 15% möglich über norwegische Steuerbehoerde
- Finnland: Vorabbefreiung auf 15% beim Zentralregister
Bei den meisten europaeischen Ländern (Schweiz, Frankreich, Italien) ist keine Vorabbefreiung möglich - hier bleibt nur die nachtraegliche Erstattung.
Thesaurierende ETFs und Quellensteuer
Bei ETFs stellt sich die Quellensteuer-Frage auf einer anderen Ebene. Der ETF selbst erhält Dividenden aus den enthaltenen Aktien - und diese unterliegen der Quellensteuer im jeweiligen Land. Für Sie als Anleger ist die Situation jedoch vereinfacht.
Wie werden ETF-Dividenden besteuert?
Die Besteuerung haengt vom Fondsdomizil des ETFs ab:
| Fondsdomizil | Typische Quellensteuer | Bewertung |
|---|---|---|
| Irland | 15% auf US-Dividenden (DBA IE-US) | Sehr gut |
| Luxemburg | 15-30% auf US-Dividenden | Gut |
| Deutschland | 30% auf US-Dividenden (kein DBA-Vorteil) | Nachteilig |
Die Teilfreistellung als Ausgleich
Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Teilfreistellung eingefuehrt. Sie soll die auf Fondsebene anfallende Quellensteuer pauschal ausgleichen:
Teilfreistellung nach Fondstyp
- Aktienfonds (mindestens 51% Aktienquote):30% steuerfrei
- Mischfonds (mindestens 25% Aktienquote):15% steuerfrei
- Immobilienfonds:60% steuerfrei
- Auslaendische Immobilienfonds:80% steuerfrei
Beispiel: Thesaurierender MSCI World ETF (Irland)
Angenommener Gewinn: 1.000 Euro
Nach 30% Teilfreistellung steuerpflichtig: 700 Euro
Abgeltungssteuer (26,375%): 700 x 0,26375 = 184,63 Euro
Effektive Steuerbelastung: ~18,46% statt 26,375%
Irische ETFs als Steueroptimum
Für deutsche Anleger sind ETFs mit Domizil in Irland besonders vorteilhaft:
- DBA Irland-USA: Nur 15% Quellensteuer auf US-Dividenden
- Keine irische Steuer: Auf Ausschüttungen an EU-Anleger (UCITS-Fonds)
- Große Anbieter: iShares (BlackRock), Vanguard, Xtrackers haben viele irische ETFs
Praxis-Tipp: Fondsdomizil pruefen
Schauen Sie auf die ISIN Ihres ETFs: Beginnt sie mit "IE", ist der Fonds in Irland domiziliert. Bei "LU" ist es Luxemburg, bei "DE" Deutschland. Für US-lastige ETFs (MSCI World, S&P 500) sind irische Varianten steuerlich optimal.
Thesaurierende vs. Ausschuettende ETFs
Bei der Quellensteuer gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschuettenden ETFs - die Quellensteuer faellt in beiden Faellen auf Fondsebene an. Der Unterschied liegt in der deutschen Besteuerung:
- Ausschuettend: Dividenden werden ausgezahlt und sofort besteuert
- Thesaurierend: Dividenden werden reinvestiert, Besteuerung über Vorabpauschale
Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Details in unserem Artikel zur Abgeltungssteuer.
Quellensteuer in der Steuererklaerung
Ihre deutsche Bank beruecksichtigt die anrechenbare Quellensteuer bereits beim automatischen Steuerabzug. In bestimmten Faellen lohnt sich aber die Angabe in der Steuererklaerung.
Automatische Anrechnung durch die Bank
Deutsche Depotbanken rechnen die anrechenbare Quellensteuer (maximal 15%) automatisch auf die Abgeltungssteuer an. Sie sehen dies auf Ihrer Dividendenabrechnung:
Beispiel: Abrechnung einer US-Dividende
Bruttodividende: 100,00 USD
US-Quellensteuer (15%): -15,00 USD
Netto-Dividende: 85,00 USD (Umrechnung: 78,20 EUR)
Deutsche Abgeltungssteuer auf 92 EUR Brutto: 24,27 EUR
Anrechenbare Quellensteuer: -13,80 EUR
Verbleibende deutsche Steuer: 10,47 EUR
Wann die Steuererklaerung hilft
In folgenden Faellen sollten Sie die Anlage KAP ausfuellen:
- Auslaendischer Broker: Ohne deutschen Steuerabzug müssen Sie selbst erklaeren
- Nicht angerechnete Quellensteuer: Wenn Ihre Bank die Anrechnung nicht korrekt vorgenommen hat
- Guenstigerpruefung: Bei niedrigem Gesamteinkommen lohnt sich die Erklaerung
- Erstattete Quellensteuer: Im Ausland erstattete Beträge müssen angegeben werden
Tipp: Jahressteuerbescheinigung aufbewahren
Ihre Bank stellt Ihnen jährlich eine Steuerbescheinigung aus, die alle relevanten Daten enthält - auch die angerechnete Quellensteuer. Bewahren Sie diese Bescheinigung mindestens 10 Jahre auf.
Praktische Tipps zur Quellensteuer-Optimierung
Mit den folgenden Strategien können Sie die Quellensteuer-Belastung minimieren:
1. Laenderauswahl bei Einzelaktien
- Bevorzugen: UK, Irland (0% Quellensteuer), Niederlande, USA mit W-8BEN (15%)
- Vermeiden oder Aufwand einplanen: Schweiz (35%), Italien (26%), Frankreich (25%)
- Alternativen pruefen: Statt Nestle (CH) vielleicht Unilever (UK/NL)?
2. ETF-Domizil beachten
- Irische ETFs (ISIN beginnt mit IE) für US-lastige Indizes
- Die Teilfreistellung gleicht Quellensteuer-Nachteile pauschal aus
- Große Anbieter: iShares, Vanguard, Xtrackers haben meist irische Varianten
3. W-8BEN immer aktuell halten
- Gueltigkeit pruefen (3 Jahre)
- Erinnerung im Kalender setzen
- Bei Adressaenderung neu einreichen
4. Erstattung buendeln
- Sammelantrag für mehrere Jahre (innerhalb der Fristen)
- Mindestbetraege beachten (lohnt sich erst ab ca. 200 EUR Erstattung)
- Eventuell Dienstleister nutzen bei hohen Betraegen
Checkliste: Quellensteuer im Griff
- W-8BEN für US-Aktien ausgefuellt und aktuell
- ETFs mit irischem Domizil für US-Indizes
- Quellensteuer-Situation bei der Aktienauswahl beruecksichtigt
- Dividendenabrechnungen für eventuelle Erstattungsantraege archiviert
- Erstattungsfristen im Blick (meist 3 Jahre)
Hinweis zur Steuerberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfaeltig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Aktualitaet. Steuerrechtliche Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen können sich aendern. Bei komplexen Steuerfragen, insbesondere bei hohen Betraegen oder internationalen Sachverhalten, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht.