Auslaendische Kapitalertraege

Quellensteuer auf auslaendische Dividenden: Der komplette Guide 2026

Wenn Sie in auslaendische Aktien oder ETFs investieren, begegnet Ihnen die Quellensteuer. Erfahren Sie, wie Doppelbesteuerungsabkommen funktionieren, welche Steuersaetze in verschiedenen Ländern gelten und wie Sie zu viel gezahlte Quellensteuer zurueckholen können.

15%

Max. anrechenbar (DBA)

30%

USA ohne W-8BEN

35%

Schweiz (Quellensteuer)

90+

DBA Deutschlands

Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer (englisch: Withholding Tax) ist eine Steuer, die direkt "an der Quelle" einbehalten wird - also in dem Land, in dem die Kapitalertraege entstehen. Wenn Sie als deutscher Anleger Dividenden von einem US-amerikanischen Unternehmen wie Apple oder Microsoft erhalten, behält die USA einen Teil dieser Dividende als Quellensteuer ein, bevor das Geld bei Ihnen ankommt.

Das Prinzip dahinter: Das Quellenland moechte sicherstellen, dass es an den in seinem Territorium erwirtschafteten Gewinnen steuerlich partizipiert - auch wenn der Empfaenger der Erträge im Ausland ansaessig ist. Dies führt zu einem grundlegenden Problem: Ohne besondere Regelungen wuerden Sie die gleichen Erträge zweimal versteuern - einmal im Quellenland und einmal in Deutschland.

Beispiel: Dividende aus den USA

Sie besitzen Apple-Aktien und erhalten 100 USD Dividende

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen:

USA hält 30% Quellensteuer ein: -30 USD

Deutschland erhebt 26,375% auf 100 USD: -26,38 USD

Gesamtbelastung: 56,38% (!)

Mit DBA und W-8BEN:

USA hält nur 15% Quellensteuer ein: -15 USD

Deutschland erhebt 26,375%, rechnet 15% an: -11,38 USD

Gesamtbelastung: 26,38% (normal)

Wer ist von der Quellensteuer betroffen?

Die Quellensteuer betrifft Sie als deutschen Anleger in folgenden Situationen:

  • Auslaendische Einzelaktien: Dividenden von US-Aktien, Schweizer Aktien, franzoesischen Aktien etc.
  • Auslaendische REITs: Besonders relevant bei US-REITs mit hohen Ausschüttungen
  • Auslaendische Anleihen: Zinszahlungen aus dem Ausland
  • ETFs: Indirekt über die im Fonds enthaltenen auslaendischen Wertpapiere

Gut zu wissen

Deutsche Dividenden unterliegen keiner Quellensteuer für inlaendische Anleger. Hier wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Die Quellensteuer-Thematik betrifft ausschließlich Erträge aus dem Ausland.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Verträge zwischen zwei Ländern, die regeln, wie Einkuenfte besteuert werden, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Land ansaessig ist, aber Einkuenfte aus einem anderen Land bezieht. Das Ziel: Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Wie funktioniert ein DBA?

Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen legen typischerweise fest:

  • Quellensteuer-Hoechstsatz: Maximal zulässiger Steuersatz im Quellenland (meist 15%)
  • Anrechnungsmethode: Wie die auslaendische Steuer im Wohnsitzland beruecksichtigt wird
  • Freistellungsmethode: In manchen Faellen werden Einkuenfte im Wohnsitzland freigestellt
  • Verfahren: Wie Vorabbefreiungen oder Erstattungen beantragt werden

Die zwei Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Anrechnungsmethode

Die im Ausland gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet. Dies ist die in Deutschland uebliche Methode für Kapitalertraege. Maximal 15% sind anrechenbar.

Freistellungsmethode

Die auslaendischen Einkuenfte werden in Deutschland von der Steuer freigestellt, aber beim Progressionsvorbehalt beruecksichtigt. Bei Kapitalertraegen eher selten.

Maximum 15% Anrechnung in Deutschland

Ein zentraler Punkt für deutsche Anleger: Unabhängig davon, wie viel Quellensteuer im Ausland tatsaechlich einbehalten wird, können Sie in Deutschland maximal 15% der Bruttodividende auf Ihre Abgeltungssteuer anrechnen lassen. Dieser Hoechstsatz entspricht dem OECD-Musterabkommen und ist in den meisten deutschen DBA verankert.

Wichtig für die Praxis

Wenn ein Land mehr als 15% Quellensteuer einbehaelt (wie die Schweiz mit 35%), können Sie in Deutschland trotzdem nur 15% anrechnen. Die Differenz (20% bei der Schweiz) müssen Sie im Quellenland zurueckfordern, um eine Ueberbesteuerung zu vermeiden.

Quellensteuer nach Ländern

Die Quellensteuer-Saetze variieren stark je nach Land. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Länder für deutsche Anleger mit ihren Quellensteuersaetzen und der praktischen Handhabung:

LandQuellensteuerAnrechenbar (D)RueckforderungAufwand
USA15% (mit W-8BEN)15%Nicht nötigGering
USA (ohne W-8BEN)30%15%15% beim IRSHoch
Schweiz35%15%20% in CHMittel
Frankreich25%15%10% in FRMittel
Niederlande15%15%Nicht nötigGering
Grossbritannien0%0%Nicht nötigKein
Irland0% (bei DTA)0%Nicht nötigKein
Italien26%15%11% in ITHoch
Spanien19%15%4% in ESHoch
Oesterreich27,5%15%12,5% in ATMittel
Daenemark27%15%12% in DKMittel
Norwegen25%15%10% in NOMittel
Kanada25% (15% mit DBA)15%VorabbefreiungMittel
Australien0% (unfranked: 30%)15%Je nach DividendeKomplex
Japan15,315%15%~0,3% in JPGering

Anleger-Tipp: Quellensteuer-freundliche Länder bevorzugen

Wenn Sie eine Dividendenstrategie verfolgen, beruecksichtigen Sie die Quellensteuer bei der Aktienauswahl. Britische und irische Aktien sind besonders anlegerfreundlich (0% Quellensteuer), während Schweizer oder italienische Aktien höheren Aufwand bedeuten.

Quellensteuer zurueckfordern: Der Prozess

Wenn ein Land mehr als 15% Quellensteuer einbehaelt, können Sie die Differenz im Quellenland zurueckfordern. Der Prozess variiert je nach Land, folgt aber einem ähnlichen Grundmuster.

Allgemeiner Ablauf der Erstattung

  1. Ansaessigkeitsbescheinigung besorgen: Beantragen Sie bei Ihrem deutschen Finanzamt eine Bestaetigung Ihrer steuerlichen Ansaessigkeit in Deutschland. Diese Bescheinigung belegt, dass Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
  2. Dividendenabrechnungen sammeln: Sie benötigen die Originalbelege Ihrer Dividendenzahlungen, die den Quellensteuerabzug dokumentieren.
  3. Laenderspezifisches Formular ausfuellen: Jedes Land hat eigene Formulare für die Erstattung. Diese sind meist auf der Website der zustaendigen Steuerbehoerde verfügbar.
  4. Antrag einreichen: Senden Sie die Unterlagen an die zustaendige auslaendische Behörde - meist per Post, manchmal auch elektronisch.
  5. Erstattung erhalten: Nach Prüfung wird die zu viel gezahlte Quellensteuer auf Ihr Konto ueberwiesen. Dies kann je nach Land zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren dauern.

Beispiel: Schweiz (35% Quellensteuer)

Rueckforderung von 20% Quellensteuer aus der Schweiz

Ausgangssituation: Sie erhalten 1.000 CHF Dividende von Nestle

  • Schweiz behält 35% ein: 350 CHF
  • In Deutschland anrechenbar: 15% = 150 CHF
  • Rueckforderbar: 20% = 200 CHF

So gehen Sie vor:

  1. Formular 85 (Antrag auf Rueckerstattung der Verrechnungssteuer) bei der Eidgenoessischen Steuerverwaltung (ESTV) herunterladen
  2. Ansaessigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt besorgen
  3. Formular ausfuellen und zusammen mit Dividendenbelegen und Ansaessigkeitsbescheinigung einreichen
  4. Prüfung durch ESTV (typischerweise 6-12 Monate)
  5. Erstattung der 20% auf Ihr Konto

Frist: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Dividendenzahlung

Beispiel: Frankreich (25% Quellensteuer)

Rueckforderung von 10% Quellensteuer aus Frankreich

Ausgangssituation: Sie erhalten 1.000 EUR Dividende von TotalEnergies

  • Frankreich behält 25% ein: 250 EUR
  • In Deutschland anrechenbar: 15% = 150 EUR
  • Rueckforderbar: 10% = 100 EUR

Erforderliche Dokumente:

  • Formular 5000-DE (Ansaessigkeitsbescheinigung) - vom deutschen Finanzamt bestaetigt
  • Formular 5001-DE (Erstattungsantrag)
  • Dividendenabrechnungen (Originalbelege)
  • Depotauszug oder Kaufnachweis

Bearbeitungszeit: 12-36 Monate (Frankreich ist bekannt für langsame Bearbeitung)

Aufwand vs. Nutzen abwaegen

Die Rueckforderung von Quellensteuer ist zeitaufwaendig und erfordert oft fremdsprachige Formulare. Bei kleinen Dividendenbetraegen (unter 200-300 EUR Erstattung) lohnt sich der Aufwand oft nicht. Ueberlegen Sie, ob Sie quellensteuer-freundlichere Alternativen (UK, Irland, Niederlande) bevorzugen.

Kosten und Dienstleister

Wer den Aufwand scheut, kann spezialisierte Dienstleister beauftragen:

  • Banken: Manche Depotbanken bieten Quellensteuer-Service an (gegen Gebuehr)
  • Spezialisierte Dienstleister: Firmen wie Taxback.com oder lokale Steuerberater
  • Kosten: Typischerweise 10-30% der Erstattungssumme oder Mindestgebuehren

Vorabbefreiung: Das W-8BEN-Formular

Die eleganteste Lösung zur Quellensteuer-Optimierung ist die Vorabbefreiung: Anstatt zu viel Quellensteuer zu zahlen und später zurueckzufordern, wird von vornherein nur der reduzierte DBA-Satz einbehalten. Das bekannteste Beispiel ist das US-amerikanische W-8BEN-Formular.

Was ist das W-8BEN-Formular?

Das W-8BEN ("Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding and Reporting") ist ein Formular der US-Steuerbehoerde IRS. Mit diesem Formular bestaetigen Sie:

  • Dass Sie kein US-Steuerpflichtiger sind
  • In welchem Land Sie steuerlich ansaessig sind (Deutschland)
  • Dass Sie Anspruch auf die reduzierten DBA-Steuersaetze haben

Auswirkung des W-8BEN auf US-Dividenden

Ohne W-8BEN
  • US-Quellensteuer: 30%
  • Anrechenbar in D: 15%
  • Verlust: 15% der Dividende
Mit W-8BEN
  • US-Quellensteuer: 15%
  • Anrechenbar in D: 15%
  • Verlust: 0%

So fuellen Sie das W-8BEN aus

Die meisten deutschen Online-Broker bieten das W-8BEN-Formular digital im Kundenbereich an. Sie müssen es nur einmalig ausfuellen:

Wichtige Felder im W-8BEN

  • Zeile 1:Vollstaendiger Name (wie im Reisepass)
  • Zeile 2:Land der Staatsangehoerigkeit
  • Zeile 3:Dauerhafte Adresse in Deutschland
  • Zeile 6:Steuer-ID (optional, aber empfohlen)
  • Zeile 9:"Germany" als Land des DBA eintragen
  • Zeile 10:Artikel 10(2)(b) des DBA (15% auf Dividenden)

Wichtig: Gueltigkeit und Erneuerung

Das W-8BEN ist 3 Jahre gueltig (bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Unterzeichnung). Denken Sie daran, es rechtzeitig zu erneuern! Die meisten Broker erinnern Sie automatisch. Ohne gueltiges W-8BEN werden wieder 30% einbehalten.

Vorabbefreiung in anderen Ländern

Auch andere Länder bieten Möglichkeiten zur Vorabbefreiung oder -reduzierung:

  • Kanada: NR301 für den reduzierten DBA-Satz von 15%
  • Norwegen: Vorabbefreiung auf 15% möglich über norwegische Steuerbehoerde
  • Finnland: Vorabbefreiung auf 15% beim Zentralregister

Bei den meisten europaeischen Ländern (Schweiz, Frankreich, Italien) ist keine Vorabbefreiung möglich - hier bleibt nur die nachtraegliche Erstattung.

Thesaurierende ETFs und Quellensteuer

Bei ETFs stellt sich die Quellensteuer-Frage auf einer anderen Ebene. Der ETF selbst erhält Dividenden aus den enthaltenen Aktien - und diese unterliegen der Quellensteuer im jeweiligen Land. Für Sie als Anleger ist die Situation jedoch vereinfacht.

Wie werden ETF-Dividenden besteuert?

Die Besteuerung haengt vom Fondsdomizil des ETFs ab:

FondsdomizilTypische QuellensteuerBewertung
Irland15% auf US-Dividenden (DBA IE-US)Sehr gut
Luxemburg15-30% auf US-DividendenGut
Deutschland30% auf US-Dividenden (kein DBA-Vorteil)Nachteilig

Die Teilfreistellung als Ausgleich

Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Teilfreistellung eingefuehrt. Sie soll die auf Fondsebene anfallende Quellensteuer pauschal ausgleichen:

Teilfreistellung nach Fondstyp

  • Aktienfonds (mindestens 51% Aktienquote):30% steuerfrei
  • Mischfonds (mindestens 25% Aktienquote):15% steuerfrei
  • Immobilienfonds:60% steuerfrei
  • Auslaendische Immobilienfonds:80% steuerfrei

Beispiel: Thesaurierender MSCI World ETF (Irland)

Angenommener Gewinn: 1.000 Euro

Nach 30% Teilfreistellung steuerpflichtig: 700 Euro

Abgeltungssteuer (26,375%): 700 x 0,26375 = 184,63 Euro

Effektive Steuerbelastung: ~18,46% statt 26,375%

Irische ETFs als Steueroptimum

Für deutsche Anleger sind ETFs mit Domizil in Irland besonders vorteilhaft:

  • DBA Irland-USA: Nur 15% Quellensteuer auf US-Dividenden
  • Keine irische Steuer: Auf Ausschüttungen an EU-Anleger (UCITS-Fonds)
  • Große Anbieter: iShares (BlackRock), Vanguard, Xtrackers haben viele irische ETFs

Praxis-Tipp: Fondsdomizil pruefen

Schauen Sie auf die ISIN Ihres ETFs: Beginnt sie mit "IE", ist der Fonds in Irland domiziliert. Bei "LU" ist es Luxemburg, bei "DE" Deutschland. Für US-lastige ETFs (MSCI World, S&P 500) sind irische Varianten steuerlich optimal.

Thesaurierende vs. Ausschuettende ETFs

Bei der Quellensteuer gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschuettenden ETFs - die Quellensteuer faellt in beiden Faellen auf Fondsebene an. Der Unterschied liegt in der deutschen Besteuerung:

  • Ausschuettend: Dividenden werden ausgezahlt und sofort besteuert
  • Thesaurierend: Dividenden werden reinvestiert, Besteuerung über Vorabpauschale

Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Details in unserem Artikel zur Abgeltungssteuer.

Quellensteuer in der Steuererklaerung

Ihre deutsche Bank beruecksichtigt die anrechenbare Quellensteuer bereits beim automatischen Steuerabzug. In bestimmten Faellen lohnt sich aber die Angabe in der Steuererklaerung.

Automatische Anrechnung durch die Bank

Deutsche Depotbanken rechnen die anrechenbare Quellensteuer (maximal 15%) automatisch auf die Abgeltungssteuer an. Sie sehen dies auf Ihrer Dividendenabrechnung:

Beispiel: Abrechnung einer US-Dividende

Bruttodividende: 100,00 USD

US-Quellensteuer (15%): -15,00 USD

Netto-Dividende: 85,00 USD (Umrechnung: 78,20 EUR)

Deutsche Abgeltungssteuer auf 92 EUR Brutto: 24,27 EUR

Anrechenbare Quellensteuer: -13,80 EUR

Verbleibende deutsche Steuer: 10,47 EUR

Wann die Steuererklaerung hilft

In folgenden Faellen sollten Sie die Anlage KAP ausfuellen:

  • Auslaendischer Broker: Ohne deutschen Steuerabzug müssen Sie selbst erklaeren
  • Nicht angerechnete Quellensteuer: Wenn Ihre Bank die Anrechnung nicht korrekt vorgenommen hat
  • Guenstigerpruefung: Bei niedrigem Gesamteinkommen lohnt sich die Erklaerung
  • Erstattete Quellensteuer: Im Ausland erstattete Beträge müssen angegeben werden

Tipp: Jahressteuerbescheinigung aufbewahren

Ihre Bank stellt Ihnen jährlich eine Steuerbescheinigung aus, die alle relevanten Daten enthält - auch die angerechnete Quellensteuer. Bewahren Sie diese Bescheinigung mindestens 10 Jahre auf.

Praktische Tipps zur Quellensteuer-Optimierung

Mit den folgenden Strategien können Sie die Quellensteuer-Belastung minimieren:

1. Laenderauswahl bei Einzelaktien

  • Bevorzugen: UK, Irland (0% Quellensteuer), Niederlande, USA mit W-8BEN (15%)
  • Vermeiden oder Aufwand einplanen: Schweiz (35%), Italien (26%), Frankreich (25%)
  • Alternativen pruefen: Statt Nestle (CH) vielleicht Unilever (UK/NL)?

2. ETF-Domizil beachten

  • Irische ETFs (ISIN beginnt mit IE) für US-lastige Indizes
  • Die Teilfreistellung gleicht Quellensteuer-Nachteile pauschal aus
  • Große Anbieter: iShares, Vanguard, Xtrackers haben meist irische Varianten

3. W-8BEN immer aktuell halten

  • Gueltigkeit pruefen (3 Jahre)
  • Erinnerung im Kalender setzen
  • Bei Adressaenderung neu einreichen

4. Erstattung buendeln

  • Sammelantrag für mehrere Jahre (innerhalb der Fristen)
  • Mindestbetraege beachten (lohnt sich erst ab ca. 200 EUR Erstattung)
  • Eventuell Dienstleister nutzen bei hohen Betraegen

Checkliste: Quellensteuer im Griff

  • W-8BEN für US-Aktien ausgefuellt und aktuell
  • ETFs mit irischem Domizil für US-Indizes
  • Quellensteuer-Situation bei der Aktienauswahl beruecksichtigt
  • Dividendenabrechnungen für eventuelle Erstattungsantraege archiviert
  • Erstattungsfristen im Blick (meist 3 Jahre)

Hinweis zur Steuerberatung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfaeltig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Aktualitaet. Steuerrechtliche Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen können sich aendern. Bei komplexen Steuerfragen, insbesondere bei hohen Betraegen oder internationalen Sachverhalten, empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht.

Häufige Fragen zur Quellensteuer

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Besteuerung auslaendischer Dividenden

Was ist Quellensteuer und warum wird sie erhoben?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle - also im Ausland bei der Auszahlung von Dividenden - einbehalten wird. Das Quellenland besteuert damit Kapitalertraege, die an auslaendische Anleger fliessen. Als deutscher Anleger werden Ihre US-Dividenden beispielsweise zuerst in den USA besteuert, bevor Sie das Geld erhalten. Die Quellensteuer dient den Ländern als Einnahmequelle und soll sicherstellen, dass Kapitalertraege nicht unbesteuert bleiben.

Wie viel Quellensteuer kann ich in Deutschland anrechnen lassen?

In Deutschland können Sie maximal 15% der auslaendischen Dividende als Quellensteuer anrechnen lassen - das ist der Hoechstsatz laut den meisten Doppelbesteuerungsabkommen. Diese 15% werden auf Ihre deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Beispiel: Bei einer Dividende von 100 Euro und 15% anrechenbarer Quellensteuer (15 Euro) reduziert sich Ihre deutsche Steuerlast um 15 Euro. Uebersteigt die auslaendische Quellensteuer 15%, müssen Sie den Rest im Quellenland zurueckfordern.

Wie bekomme ich zu viel gezahlte Quellensteuer zurück?

Um zu viel gezahlte Quellensteuer zurueckzufordern, müssen Sie einen Erstattungsantrag im jeweiligen Quellenland stellen. Bei der Schweiz beantragen Sie die Erstattung über das Formular bei der Eidgenoessischen Steuerverwaltung, bei Frankreich über das Formular 5000-DE. Sie benötigen typischerweise: Dividendenabrechnungen, Ansaessigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt und das laenderspezifische Antragsformular. Der Prozess dauert je nach Land zwischen 3 Monaten und 3 Jahren.

Was ist das W-8BEN-Formular und wozu brauche ich es?

Das W-8BEN-Formular (Certificate of Foreign Status) ist ein US-Steuerformular, mit dem Sie als auslaendischer Anleger Ihren Nicht-US-Status bestaetigen. Durch das Ausfuellen reduziert sich die US-Quellensteuer auf Dividenden von 30% auf 15% (gemaess DBA Deutschland-USA). Die meisten deutschen Broker bieten das Formular digital an - Sie müssen es einmal ausfuellen und alle 3 Jahre erneuern. Ohne W-8BEN werden Ihnen 30% statt 15% Quellensteuer abgezogen.

Wie wirkt sich die Quellensteuer bei thesaurierenden ETFs aus?

Bei thesaurierenden ETFs wird die Quellensteuer auf Fondsebene behandelt. Der ETF-Anbieter vereinnahmt die Dividenden, wobei Quellensteuer im Ausland anfaellt. Durch die Teilfreistellung (30% bei Aktien-ETFs) werden diese steuerlichen Nachteile in Deutschland pauschal ausgeglichen. Sie als Anleger müssen sich nicht selbst um die Rueckforderung kuemmern. Die tatsaechliche Steuerbelastung haengt vom Fondsdomizil ab: Irische ETFs profitieren von guenstigen DBA mit vielen Ländern und zahlen oft nur 15% Quellensteuer.

Steuer-Tipps für internationale Anleger

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfaeltig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit oder Aktualitaet. Steuerrechtliche Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen können sich aendern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persoenlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

Stand: Januar 2026 | Letzte Aktualisierung: 27.01.2026