Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.
Wann müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Bank in Deutschland die Abgeltungssteuer automatisch abführt, sind Ihre Kapitalerträge damit "abgegolten" - Sie müssen keine Steuererklärung abgeben. Dennoch gibt es mehrere Situationen, in denen die freiwillige oder verpflichtende Abgabe der Anlage KAP sinnvoll oder notwendig ist.
Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP
Ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug
Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, Trading 212) wird keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten. Sie müssen diese Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Kirchensteuer nicht abgeführt
Wenn Sie der Kirchensteuer widersprochen haben (Sperrvermerk im BZSt-Online-Portal), müssen Sie die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachzahlen.
Kapitalerträge aus Beteiligungen
Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH-Anteile, Genussrechte) oder aus stillen Gesellschaften müssen erklärt werden.
Freiwillige Abgabe - wann sie sich lohnt
Günstigerprüfung
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt (typischerweise bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 17.500 Euro), können Sie die Differenz zurückholen.
Bankübergreifende Verlustverrechnung
Bei Depots bei mehreren Banken können Verluste einer Bank nur über die Steuererklärung mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnet werden.
Quellensteuer-Erstattung
Bei ausländischen Dividenden können Sie sich zu viel einbehaltene Quellensteuer über die Anlage KAP anrechnen lassen.
Sparerpauschbetrag nicht genutzt
Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder zu niedrig angesetzt war, können Sie den Sparerpauschbetrag nachträglich geltend machen.
Tipp: Freiwillige Abgabe ohne Risiko
Bei freiwilliger Abgabe der Anlage KAP kann Ihnen nichts Negatives passieren. Das Finanzamt wird Ihre Kapitalerträge nicht höher besteuern als bereits durch die Abgeltungssteuer geschehen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts - im besten Fall erhalten Sie eine Erstattung.
Anlage KAP: Zeile für Zeile erklärt
Die Anlage KAP ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Zeilen und was Sie dort eintragen müssen.
Zeile 1-3: Allgemeine Angaben
Hier tragen Sie Ihren Namen, das Steuerjahr und gegebenenfalls die Angaben zu Ihrem Ehegatten/Lebenspartner ein.
Zeile 4: Antrag auf Günstigerprüfung
Die wichtigste Zeile für viele Anleger
Setzen Sie hier ein Kreuz, wenn Sie möchten, dass das Finanzamt prüft, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist als die pauschalen 25% Abgeltungssteuer.
Wann ankreuzen?
- - Zu versteuerndes Einkommen unter ca. 17.500 Euro (Grundtarif)
- - Zu versteuerndes Einkommen unter ca. 35.000 Euro (Ehegattensplitting)
- - Als Student, Rentner, in Elternzeit oder bei Teilzeitarbeit
- - Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen
Zeile 5-6: Korrektur von Jahressteuerbescheinigungen
Falls Ihre Jahressteuerbescheinigung Fehler enthält oder Sie Korrekturen vornehmen müssen, geben Sie dies hier an.
Zeile 7-8: Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
Die Beträge aus Ihrer Jahressteuerbescheinigung übertragen Sie hierher:
- Zeile 7:Kapitalerträge (Jahressteuerbescheinigung Zeile 7)
- Zeile 8:In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
Zeile 15-17: Ausländische Kapitalerträge (ohne deutschen Steuerabzug)
Für Anleger mit ausländischem Broker
Wenn Sie einen ausländischen Broker nutzen (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, eToro, Trading 212), müssen Sie hier Ihre Kapitalerträge eintragen:
- Zeile 15:Ausländische Kapitalerträge (Summe aller Erträge)
- Zeile 16:Davon: Gewinne aus Aktienveräußerungen
- Zeile 17:Davon: Erträge aus Investmentfonds (mit Teilfreistellung)
Zeile 18-26: Verluste
Hier tragen Sie Verluste ein, die Sie bankübergreifend verrechnen möchten oder die bei ausländischen Brokern entstanden sind. Wichtig: Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember bei Ihrer Bank beantragt werden, damit die Verluste nicht automatisch in den bankinternen Verlusttopf übertragen werden.
- Zeile 18-19:Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Aktien)
- Zeile 20-21:Verluste aus Aktienveräußerungen
- Zeile 22-26:Verlustvorträge aus Vorjahren
Zeile 52-53: Anrechenbare Quellensteuer
Quellensteuer anrechnen lassen
Bei ausländischen Dividenden wird im Quellenstaat oft Quellensteuer einbehalten. Diese kann bis zu 15% auf die deutsche Steuer angerechnet werden:
- Zeile 52:Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
- Zeile 53:Davon: Auf Zeile 7 entfallende ausländische Steuern
Wichtig: Maximal 15% der Quellensteuer können angerechnet werden. Wurde mehr Quellensteuer einbehalten (z.B. 30% bei US-Aktien ohne W-8BEN), müssen Sie den Überschuss im Ausland zurückfordern.
Günstigerprüfung: Steuern unter 25% zahlen
Die Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) ist ein mächtiges Instrument, das vielen Anlegern nicht bekannt ist. Sie ermöglicht es, Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern - sofern dieser unter 25% liegt.
So funktioniert die Günstigerprüfung
- Antrag stellen: Sie kreuzen in Zeile 4 der Anlage KAP an, dass Sie die Günstigerprüfung beantragen.
- Finanzamt prüft: Das Finanzamt berechnet, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt.
- Günstigerer Satz wird angewandt: Falls ja, werden Ihre Kapitalerträge zum niedrigeren Satz besteuert.
- Erstattung: Die Differenz zwischen bereits gezahlter Abgeltungssteuer und der tatsächlichen Steuerlast wird erstattet.
Rechenbeispiel: Günstigerprüfung für Studentin
Sarah (23, Studentin mit Nebenjob)
Einkommen aus Nebenjob: 8.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen: 8.000 Euro
Kapitalerträge (Dividenden): 2.500 Euro
Davon steuerpflichtig (nach Sparerpauschbetrag): 1.500 Euro
Ohne Günstigerprüfung:
Abgeltungssteuer: 1.500 Euro x 26,375% = 395,63 Euro
Mit Günstigerprüfung:
Persönlicher Grenzsteuersatz bei 8.000 Euro: ca. 0%
(Grundfreibetrag 2026: ca. 12.096 Euro)
Steuer auf Kapitalerträge: 0 Euro
Ersparnis durch Günstigerprüfung: 395,63 Euro
Kein Risiko bei der Günstigerprüfung
Sie können die Günstigerprüfung bedenkenlos beantragen. Das Finanzamt wendet automatisch den für Sie günstigeren Steuersatz an. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz höher als 25% sein, bleibt es bei der bereits gezahlten Abgeltungssteuer - Sie zahlen nicht mehr.
Ausländische Kapitalerträge und Quellensteuer
Viele Anleger nutzen ausländische Broker oder investieren in ausländische Aktien. In beiden Fällen gibt es steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Ausländische Broker (Zeile 15-17)
Bei Brokern ohne deutschen Sitz (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, eToro) wird keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten. Sie müssen:
- Alle Kapitalerträge in Zeile 15-17 der Anlage KAP eintragen
- Die Steuer wird dann über den Steuerbescheid festgesetzt
- Quartalsweise Vorauszahlungen können vom Finanzamt verlangt werden
Benötigte Unterlagen für ausländische Broker
- - Jahresabrechnung/Tax Report des Brokers
- - Aufstellung aller Dividenden (mit Quellensteuer)
- - Aufstellung aller realisierten Kursgewinne/-verluste
- - Zinserträge (falls vorhanden)
- - Dokumentation der Teilfreistellung bei ETFs (30% für Aktien-ETFs)
Quellensteuer anrechnen (Zeile 52-53)
Bei ausländischen Dividenden wird im Quellenstaat oft Quellensteuer einbehalten. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, wie viel Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.
Anrechenbare Quellensteuer nach Land
| Land | Quellensteuer | Anrechenbar |
|---|---|---|
| USA (mit W-8BEN) | 15% | 15% |
| USA (ohne W-8BEN) | 30% | 15% (15% zurückfordern) |
| Schweiz | 35% | 15% (20% zurückfordern) |
| Frankreich | 25% | 15% (10% zurückfordern) |
| Großbritannien | 0% | - |
| Niederlande | 15% | 15% |
| Irland | 25% | 15% (10% verloren bei ETFs) |
Tipp: W-8BEN für US-Aktien
Wenn Sie US-Aktien über einen deutschen Broker halten, füllen Sie das W-8BEN-Formular aus. Damit reduziert sich die US-Quellensteuer von 30% auf 15%, die vollständig angerechnet werden kann. Die meisten deutschen Broker bieten das Formular digital an.
Verluste in der Steuererklärung eintragen
Verluste können Ihre Steuerlast senken - aber nur, wenn Sie richtig vorgehen. Die Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen folgt speziellen Regeln.
Zwei Verlusttöpfe beachten
Aktien-Verlusttopf
Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Nicht verrechenbar mit: Dividenden, ETF-Gewinnen, Zinsen
Sonstiger Verlusttopf
Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen etc. können mit allenKapitalerträgen verrechnet werden.
Verrechenbar mit: Dividenden, Aktiengewinnen, Zinsen, ETF-Gewinnen
Verlustbescheinigung beantragen
Für die bankübergreifende Verlustverrechnung benötigen Sie eine Verlustbescheinigung:
Schritt-für-Schritt zur Verlustbescheinigung
- 1Verlustbescheinigung bis 15. Dezember bei Ihrer Bank beantragen
- 2Bank stellt Verluste in der Jahressteuerbescheinigung separat aus
- 3Verluste in Zeile 18-21 der Anlage KAP eintragen
- 4Finanzamt verrechnet mit Gewinnen anderer Banken
Wichtig: Frist 15. Dezember beachten!
Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden. Verpassen Sie diese Frist, werden die Verluste automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und können nur bankintern verrechnet werden.
Jahressteuerbescheinigung richtig lesen
Im Frühjahr erhalten Sie von jeder Bank eine Jahressteuerbescheinigung. Diese enthält alle Informationen, die Sie für die Steuererklärung benötigen.
Die wichtigsten Zeilen der Jahressteuerbescheinigung
Tipp: Bescheinigungen prüfen und aufbewahren
Prüfen Sie die Jahressteuerbescheinigung auf Plausibilität und bewahren Sie alle Bescheinigungen mindestens 10 Jahre auf. Bei Rückfragen des Finanzamts oder bei der rückwirkenden Abgabe einer Steuererklärung benötigen Sie diese Unterlagen.
Kryptowährungen in der Anlage SO
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder andere Coins werden steuerlich anders behandelt als klassische Kapitalerträge. Sie gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte).
Grundregeln für Krypto-Steuern
- 1
Haltefrist: 1 Jahr
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach mehr als einem Jahr Haltefrist komplett steuerfrei.
- 2
Freigrenze: 1.000 Euro pro Jahr
Bei einer Haltefrist unter einem Jahr gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024 erhöht). Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- 3
Persönlicher Steuersatz
Steuerpflichtige Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (bis zu 45%), nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer.
- 4
FiFo-Methode
Bei der Berechnung gilt die First-in-First-out-Methode: Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft angesehen.
Anlage SO ausfüllen
In der Anlage SO tragen Sie Krypto-Gewinne unter "Private Veräußerungsgeschäfte" ein:
- Zeile 41:Art des Wirtschaftsguts (z.B. "Bitcoin")
- Zeile 42:Datum der Anschaffung
- Zeile 43:Datum der Veräußerung
- Zeile 44:Veräußerungserlös
- Zeile 45:Anschaffungskosten
- Zeile 46:Werbungskosten (z.B. Transaktionsgebühren)
Tipp: Krypto-Steuer-Software nutzen
Bei vielen Transaktionen empfiehlt sich eine spezielle Krypto-Steuer-Software wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing. Diese importieren Ihre Transaktionen automatisch und erstellen steuerkonformen Export für die Steuererklärung.
Software-Empfehlungen für die Steuererklärung
Die richtige Software erleichtert die Steuererklärung erheblich. Hier sind unsere Empfehlungen für verschiedene Anlegertypen:
Allgemeine Steuersoftware
WISO Steuer
ab ca. 35 Euro/JahrUmfangreiche Steuersoftware mit guter Unterstützung für Kapitalerträge. Importiert Jahressteuerbescheinigungen vieler Banken automatisch.
Geeignet für: Alle Anleger, insbesondere bei deutschen Brokern
SteuerSparErklärung
ab ca. 35 Euro/JahrBenutzerfreundliche Software mit Interview-Modus. Gute Hilfestellungen zur Anlage KAP.
Geeignet für: Einsteiger und Anleger mit einfachen Verhältnissen
ELSTER (kostenlos)
kostenlosDas offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Alle Formulare verfügbar, aber wenig Hilfestellung und kein Import.
Geeignet für: Erfahrene Nutzer, die kein Geld ausgeben möchten
Spezialisierte Software für Trader und Krypto-Anleger
CoinTracking
Freemium, ab 10 Euro/MonatFührende Krypto-Steuer-Software. Import von über 100 Börsen und Wallets. Erstellt steuerkonformen Report für die Anlage SO.
Geeignet für: Alle Krypto-Anleger, insbesondere bei vielen Transaktionen
Blockpit
ab 49 Euro/JahrÖsterreichisches Unternehmen mit guter DACH-Unterstützung. Automatischer Import und einfache Bedienung.
Geeignet für: Krypto-Einsteiger mit überschaubarem Portfolio
Portfolio Performance
kostenlos (Open Source)Kostenloses Portfolio-Tracking mit Steuer-Export. Erfordert mehr manuelle Arbeit, bietet aber umfangreiche Auswertungen.
Geeignet für: Technikaffine Anleger, die volle Kontrolle wollen
Schritt-für-Schritt: Steuererklärung für Anleger
Jahressteuerbescheinigungen sammeln
Warten Sie auf alle Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Banken (meist Februar/März). Bei ausländischen Brokern laden Sie den Tax Report herunter.
Entscheiden: Abgabe nötig oder sinnvoll?
Prüfen Sie, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder ob sich die freiwillige Abgabe lohnt (siehe Checkliste oben).
Software öffnen und Anlage KAP auswählen
Starten Sie Ihre Steuersoftware oder melden Sie sich bei ELSTER an. Fügen Sie die Anlage KAP zu Ihrer Steuererklärung hinzu.
Zeile 4: Günstigerprüfung ankreuzen (falls zutreffend)
Bei niedrigem Einkommen immer ankreuzen - es kann nur vorteilhaft sein.
Daten aus Jahressteuerbescheinigung übertragen
Übernehmen Sie die Werte aus Ihrer Jahressteuerbescheinigung in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP.
Ausländische Erträge in Zeile 15-17 eintragen
Falls Sie einen ausländischen Broker nutzen, tragen Sie hier alle Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug ein.
Quellensteuer in Zeile 52-53 eintragen
Anrechenbare ausländische Quellensteuer, die noch nicht berücksichtigt wurde, hier angeben.
Krypto-Gewinne in Anlage SO eintragen
Falls Sie Kryptowährungen mit Gewinn verkauft haben (Haltefrist unter 1 Jahr), fügen Sie die Anlage SO hinzu und tragen die Gewinne ein.
Plausibilitätsprüfung und Absenden
Lassen Sie die Software auf Fehler prüfen und senden Sie die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.
Wann zum Steuerberater?
In folgenden Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters:
- - Komplexe ausländische Strukturen (mehrere Broker, Quellensteuer)
- - Hohe Krypto-Gewinne oder viele Transaktionen
- - Gewerbliche Tätigkeit (z.B. Mining, Staking)
- - Unklarheiten bei der Zuordnung von Erträgen
- - Streit mit dem Finanzamt