Anlage KAP & Anlage SO

Steuererklärung für Kapitalanleger: Anlage KAP richtig ausfüllen

Wann müssen Anleger eine Steuererklärung abgeben? Wie füllen Sie die Anlage KAP Zeile für Zeile aus? Und wo tragen Sie Krypto-Gewinne ein? In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles zur Steuererklärung für Kapitalerträge - mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Praxisbeispielen und Software-Empfehlungen.

Anlage KAP

Kapitalerträge

Zeile 4

Günstigerprüfung

15%

Max. Quellensteuer-Anrechnung

Anlage SO

Kryptowährungen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Wann müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen?

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihre Bank in Deutschland die Abgeltungssteuer automatisch abführt, sind Ihre Kapitalerträge damit "abgegolten" - Sie müssen keine Steuererklärung abgeben. Dennoch gibt es mehrere Situationen, in denen die freiwillige oder verpflichtende Abgabe der Anlage KAP sinnvoll oder notwendig ist.

Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP

Ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug

Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, Trading 212) wird keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten. Sie müssen diese Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Kirchensteuer nicht abgeführt

Wenn Sie der Kirchensteuer widersprochen haben (Sperrvermerk im BZSt-Online-Portal), müssen Sie die Kirchensteuer über die Steuererklärung nachzahlen.

Kapitalerträge aus Beteiligungen

Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (GmbH-Anteile, Genussrechte) oder aus stillen Gesellschaften müssen erklärt werden.

Freiwillige Abgabe - wann sie sich lohnt

Günstigerprüfung

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt (typischerweise bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 17.500 Euro), können Sie die Differenz zurückholen.

Bankübergreifende Verlustverrechnung

Bei Depots bei mehreren Banken können Verluste einer Bank nur über die Steuererklärung mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnet werden.

Quellensteuer-Erstattung

Bei ausländischen Dividenden können Sie sich zu viel einbehaltene Quellensteuer über die Anlage KAP anrechnen lassen.

Sparerpauschbetrag nicht genutzt

Wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder zu niedrig angesetzt war, können Sie den Sparerpauschbetrag nachträglich geltend machen.

Tipp: Freiwillige Abgabe ohne Risiko

Bei freiwilliger Abgabe der Anlage KAP kann Ihnen nichts Negatives passieren. Das Finanzamt wird Ihre Kapitalerträge nicht höher besteuern als bereits durch die Abgeltungssteuer geschehen. Im schlimmsten Fall ändert sich nichts - im besten Fall erhalten Sie eine Erstattung.

Anlage KAP: Zeile für Zeile erklärt

Die Anlage KAP ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Zeilen und was Sie dort eintragen müssen.

Zeile 1-3: Allgemeine Angaben

Hier tragen Sie Ihren Namen, das Steuerjahr und gegebenenfalls die Angaben zu Ihrem Ehegatten/Lebenspartner ein.

Zeile 4: Antrag auf Günstigerprüfung

Die wichtigste Zeile für viele Anleger

Setzen Sie hier ein Kreuz, wenn Sie möchten, dass das Finanzamt prüft, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist als die pauschalen 25% Abgeltungssteuer.

Wann ankreuzen?

  • - Zu versteuerndes Einkommen unter ca. 17.500 Euro (Grundtarif)
  • - Zu versteuerndes Einkommen unter ca. 35.000 Euro (Ehegattensplitting)
  • - Als Student, Rentner, in Elternzeit oder bei Teilzeitarbeit
  • - Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen

Zeile 5-6: Korrektur von Jahressteuerbescheinigungen

Falls Ihre Jahressteuerbescheinigung Fehler enthält oder Sie Korrekturen vornehmen müssen, geben Sie dies hier an.

Zeile 7-8: Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Die Beträge aus Ihrer Jahressteuerbescheinigung übertragen Sie hierher:

  • Zeile 7:Kapitalerträge (Jahressteuerbescheinigung Zeile 7)
  • Zeile 8:In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen

Zeile 15-17: Ausländische Kapitalerträge (ohne deutschen Steuerabzug)

Für Anleger mit ausländischem Broker

Wenn Sie einen ausländischen Broker nutzen (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, eToro, Trading 212), müssen Sie hier Ihre Kapitalerträge eintragen:

  • Zeile 15:Ausländische Kapitalerträge (Summe aller Erträge)
  • Zeile 16:Davon: Gewinne aus Aktienveräußerungen
  • Zeile 17:Davon: Erträge aus Investmentfonds (mit Teilfreistellung)

Zeile 18-26: Verluste

Hier tragen Sie Verluste ein, die Sie bankübergreifend verrechnen möchten oder die bei ausländischen Brokern entstanden sind. Wichtig: Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember bei Ihrer Bank beantragt werden, damit die Verluste nicht automatisch in den bankinternen Verlusttopf übertragen werden.

  • Zeile 18-19:Verluste aus Kapitalvermögen (ohne Aktien)
  • Zeile 20-21:Verluste aus Aktienveräußerungen
  • Zeile 22-26:Verlustvorträge aus Vorjahren

Zeile 52-53: Anrechenbare Quellensteuer

Quellensteuer anrechnen lassen

Bei ausländischen Dividenden wird im Quellenstaat oft Quellensteuer einbehalten. Diese kann bis zu 15% auf die deutsche Steuer angerechnet werden:

  • Zeile 52:Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern
  • Zeile 53:Davon: Auf Zeile 7 entfallende ausländische Steuern

Wichtig: Maximal 15% der Quellensteuer können angerechnet werden. Wurde mehr Quellensteuer einbehalten (z.B. 30% bei US-Aktien ohne W-8BEN), müssen Sie den Überschuss im Ausland zurückfordern.

Günstigerprüfung: Steuern unter 25% zahlen

Die Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) ist ein mächtiges Instrument, das vielen Anlegern nicht bekannt ist. Sie ermöglicht es, Kapitalerträge zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern - sofern dieser unter 25% liegt.

So funktioniert die Günstigerprüfung

  1. Antrag stellen: Sie kreuzen in Zeile 4 der Anlage KAP an, dass Sie die Günstigerprüfung beantragen.
  2. Finanzamt prüft: Das Finanzamt berechnet, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt.
  3. Günstigerer Satz wird angewandt: Falls ja, werden Ihre Kapitalerträge zum niedrigeren Satz besteuert.
  4. Erstattung: Die Differenz zwischen bereits gezahlter Abgeltungssteuer und der tatsächlichen Steuerlast wird erstattet.

Rechenbeispiel: Günstigerprüfung für Studentin

Sarah (23, Studentin mit Nebenjob)

Einkommen aus Nebenjob: 8.000 Euro

Zu versteuerndes Einkommen: 8.000 Euro

Kapitalerträge (Dividenden): 2.500 Euro

Davon steuerpflichtig (nach Sparerpauschbetrag): 1.500 Euro

Ohne Günstigerprüfung:

Abgeltungssteuer: 1.500 Euro x 26,375% = 395,63 Euro

Mit Günstigerprüfung:

Persönlicher Grenzsteuersatz bei 8.000 Euro: ca. 0%

(Grundfreibetrag 2026: ca. 12.096 Euro)

Steuer auf Kapitalerträge: 0 Euro

Ersparnis durch Günstigerprüfung: 395,63 Euro

Kein Risiko bei der Günstigerprüfung

Sie können die Günstigerprüfung bedenkenlos beantragen. Das Finanzamt wendet automatisch den für Sie günstigeren Steuersatz an. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz höher als 25% sein, bleibt es bei der bereits gezahlten Abgeltungssteuer - Sie zahlen nicht mehr.

Ausländische Kapitalerträge und Quellensteuer

Viele Anleger nutzen ausländische Broker oder investieren in ausländische Aktien. In beiden Fällen gibt es steuerliche Besonderheiten zu beachten.

Ausländische Broker (Zeile 15-17)

Bei Brokern ohne deutschen Sitz (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO, eToro) wird keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten. Sie müssen:

  • Alle Kapitalerträge in Zeile 15-17 der Anlage KAP eintragen
  • Die Steuer wird dann über den Steuerbescheid festgesetzt
  • Quartalsweise Vorauszahlungen können vom Finanzamt verlangt werden

Benötigte Unterlagen für ausländische Broker

  • - Jahresabrechnung/Tax Report des Brokers
  • - Aufstellung aller Dividenden (mit Quellensteuer)
  • - Aufstellung aller realisierten Kursgewinne/-verluste
  • - Zinserträge (falls vorhanden)
  • - Dokumentation der Teilfreistellung bei ETFs (30% für Aktien-ETFs)

Quellensteuer anrechnen (Zeile 52-53)

Bei ausländischen Dividenden wird im Quellenstaat oft Quellensteuer einbehalten. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die regeln, wie viel Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann.

Anrechenbare Quellensteuer nach Land

LandQuellensteuerAnrechenbar
USA (mit W-8BEN)15%15%
USA (ohne W-8BEN)30%15% (15% zurückfordern)
Schweiz35%15% (20% zurückfordern)
Frankreich25%15% (10% zurückfordern)
Großbritannien0%-
Niederlande15%15%
Irland25%15% (10% verloren bei ETFs)

Tipp: W-8BEN für US-Aktien

Wenn Sie US-Aktien über einen deutschen Broker halten, füllen Sie das W-8BEN-Formular aus. Damit reduziert sich die US-Quellensteuer von 30% auf 15%, die vollständig angerechnet werden kann. Die meisten deutschen Broker bieten das Formular digital an.

Verluste in der Steuererklärung eintragen

Verluste können Ihre Steuerlast senken - aber nur, wenn Sie richtig vorgehen. Die Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen folgt speziellen Regeln.

Zwei Verlusttöpfe beachten

Aktien-Verlusttopf

Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Nicht verrechenbar mit: Dividenden, ETF-Gewinnen, Zinsen

Sonstiger Verlusttopf

Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen etc. können mit allenKapitalerträgen verrechnet werden.

Verrechenbar mit: Dividenden, Aktiengewinnen, Zinsen, ETF-Gewinnen

Verlustbescheinigung beantragen

Für die bankübergreifende Verlustverrechnung benötigen Sie eine Verlustbescheinigung:

Schritt-für-Schritt zur Verlustbescheinigung

  1. 1Verlustbescheinigung bis 15. Dezember bei Ihrer Bank beantragen
  2. 2Bank stellt Verluste in der Jahressteuerbescheinigung separat aus
  3. 3Verluste in Zeile 18-21 der Anlage KAP eintragen
  4. 4Finanzamt verrechnet mit Gewinnen anderer Banken

Wichtig: Frist 15. Dezember beachten!

Die Verlustbescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden. Verpassen Sie diese Frist, werden die Verluste automatisch ins nächste Jahr vorgetragen und können nur bankintern verrechnet werden.

Jahressteuerbescheinigung richtig lesen

Im Frühjahr erhalten Sie von jeder Bank eine Jahressteuerbescheinigung. Diese enthält alle Informationen, die Sie für die Steuererklärung benötigen.

Die wichtigsten Zeilen der Jahressteuerbescheinigung

Zeile 7: KapitalerträgeSumme aller Erträge
Zeile 8: Davon AktienveräußerungsgewinneSeparat für Verrechnung
Zeile 12: Einbehaltene Kapitalertragsteuer25% Abgeltungssteuer
Zeile 13: Einbehaltener Solidaritätszuschlag5,5% auf die Steuer
Zeile 14: Einbehaltene Kirchensteuer8-9% (falls zutreffend)
Zeile 15: Angerechnete ausländische SteuerBereits berücksichtigt
Zeile 16: Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische SteuerIn Anlage KAP übertragen
Zeile 17: In Anspruch genommener FreistellungsauftragGenutzter Sparerpauschbetrag

Tipp: Bescheinigungen prüfen und aufbewahren

Prüfen Sie die Jahressteuerbescheinigung auf Plausibilität und bewahren Sie alle Bescheinigungen mindestens 10 Jahre auf. Bei Rückfragen des Finanzamts oder bei der rückwirkenden Abgabe einer Steuererklärung benötigen Sie diese Unterlagen.

Kryptowährungen in der Anlage SO

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder andere Coins werden steuerlich anders behandelt als klassische Kapitalerträge. Sie gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte).

Grundregeln für Krypto-Steuern

  • 1

    Haltefrist: 1 Jahr

    Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach mehr als einem Jahr Haltefrist komplett steuerfrei.

  • 2

    Freigrenze: 1.000 Euro pro Jahr

    Bei einer Haltefrist unter einem Jahr gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024 erhöht). Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

  • 3

    Persönlicher Steuersatz

    Steuerpflichtige Krypto-Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (bis zu 45%), nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer.

  • 4

    FiFo-Methode

    Bei der Berechnung gilt die First-in-First-out-Methode: Die zuerst gekauften Coins werden als zuerst verkauft angesehen.

Anlage SO ausfüllen

In der Anlage SO tragen Sie Krypto-Gewinne unter "Private Veräußerungsgeschäfte" ein:

  • Zeile 41:Art des Wirtschaftsguts (z.B. "Bitcoin")
  • Zeile 42:Datum der Anschaffung
  • Zeile 43:Datum der Veräußerung
  • Zeile 44:Veräußerungserlös
  • Zeile 45:Anschaffungskosten
  • Zeile 46:Werbungskosten (z.B. Transaktionsgebühren)

Tipp: Krypto-Steuer-Software nutzen

Bei vielen Transaktionen empfiehlt sich eine spezielle Krypto-Steuer-Software wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing. Diese importieren Ihre Transaktionen automatisch und erstellen steuerkonformen Export für die Steuererklärung.

Software-Empfehlungen für die Steuererklärung

Die richtige Software erleichtert die Steuererklärung erheblich. Hier sind unsere Empfehlungen für verschiedene Anlegertypen:

Allgemeine Steuersoftware

WISO Steuer

ab ca. 35 Euro/Jahr

Umfangreiche Steuersoftware mit guter Unterstützung für Kapitalerträge. Importiert Jahressteuerbescheinigungen vieler Banken automatisch.

Geeignet für: Alle Anleger, insbesondere bei deutschen Brokern

SteuerSparErklärung

ab ca. 35 Euro/Jahr

Benutzerfreundliche Software mit Interview-Modus. Gute Hilfestellungen zur Anlage KAP.

Geeignet für: Einsteiger und Anleger mit einfachen Verhältnissen

ELSTER (kostenlos)

kostenlos

Das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Alle Formulare verfügbar, aber wenig Hilfestellung und kein Import.

Geeignet für: Erfahrene Nutzer, die kein Geld ausgeben möchten

Spezialisierte Software für Trader und Krypto-Anleger

CoinTracking

Freemium, ab 10 Euro/Monat

Führende Krypto-Steuer-Software. Import von über 100 Börsen und Wallets. Erstellt steuerkonformen Report für die Anlage SO.

Geeignet für: Alle Krypto-Anleger, insbesondere bei vielen Transaktionen

Blockpit

ab 49 Euro/Jahr

Österreichisches Unternehmen mit guter DACH-Unterstützung. Automatischer Import und einfache Bedienung.

Geeignet für: Krypto-Einsteiger mit überschaubarem Portfolio

Portfolio Performance

kostenlos (Open Source)

Kostenloses Portfolio-Tracking mit Steuer-Export. Erfordert mehr manuelle Arbeit, bietet aber umfangreiche Auswertungen.

Geeignet für: Technikaffine Anleger, die volle Kontrolle wollen

Schritt-für-Schritt: Steuererklärung für Anleger

1

Jahressteuerbescheinigungen sammeln

Warten Sie auf alle Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Banken (meist Februar/März). Bei ausländischen Brokern laden Sie den Tax Report herunter.

2

Entscheiden: Abgabe nötig oder sinnvoll?

Prüfen Sie, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder ob sich die freiwillige Abgabe lohnt (siehe Checkliste oben).

3

Software öffnen und Anlage KAP auswählen

Starten Sie Ihre Steuersoftware oder melden Sie sich bei ELSTER an. Fügen Sie die Anlage KAP zu Ihrer Steuererklärung hinzu.

4

Zeile 4: Günstigerprüfung ankreuzen (falls zutreffend)

Bei niedrigem Einkommen immer ankreuzen - es kann nur vorteilhaft sein.

5

Daten aus Jahressteuerbescheinigung übertragen

Übernehmen Sie die Werte aus Ihrer Jahressteuerbescheinigung in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP.

6

Ausländische Erträge in Zeile 15-17 eintragen

Falls Sie einen ausländischen Broker nutzen, tragen Sie hier alle Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug ein.

7

Quellensteuer in Zeile 52-53 eintragen

Anrechenbare ausländische Quellensteuer, die noch nicht berücksichtigt wurde, hier angeben.

8

Krypto-Gewinne in Anlage SO eintragen

Falls Sie Kryptowährungen mit Gewinn verkauft haben (Haltefrist unter 1 Jahr), fügen Sie die Anlage SO hinzu und tragen die Gewinne ein.

9

Plausibilitätsprüfung und Absenden

Lassen Sie die Software auf Fehler prüfen und senden Sie die Erklärung elektronisch an das Finanzamt.

Wann zum Steuerberater?

In folgenden Fällen empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters:

  • - Komplexe ausländische Strukturen (mehrere Broker, Quellensteuer)
  • - Hohe Krypto-Gewinne oder viele Transaktionen
  • - Gewerbliche Tätigkeit (z.B. Mining, Staking)
  • - Unklarheiten bei der Zuordnung von Erträgen
  • - Streit mit dem Finanzamt

Steuerersparnis berechnen

Wie viel könnten Sie mit optimaler Steuergestaltung sparen? Berechnen Sie Ihre potenzielle Erstattung mit unserem kostenlosen Rechner.

Jetzt berechnen

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Anleger

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Anlage KAP und Kapitalerträgen

Muss ich als Anleger eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich nein, wenn Ihre Bank in Deutschland die Abgeltungssteuer automatisch abführt. Eine freiwillige Abgabe lohnt sich jedoch bei: Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25%), ausländischen Kapitalerträgen ohne Steuerabzug, bankübergreifender Verlustverrechnung, zu viel einbehaltener Quellensteuer oder nicht berücksichtigtem Sparerpauschbetrag. In diesen Fällen können Sie sich Steuern zurückholen.

Was ist die Günstigerprüfung und wann lohnt sie sich?

Bei der Günstigerprüfung (Zeile 4 der Anlage KAP) prüft das Finanzamt, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. Falls ja, werden Ihre Kapitalerträge zum günstigeren Satz besteuert und Sie erhalten eine Erstattung. Dies lohnt sich typischerweise bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 17.500 Euro - also für Studenten, Rentner mit geringer Rente, Teilzeitbeschäftigte oder Personen in Elternzeit.

Wie trage ich ausländische Kapitalerträge in die Anlage KAP ein?

Ausländische Kapitalerträge, bei denen keine deutsche Abgeltungssteuer einbehalten wurde (z.B. bei ausländischen Brokern), tragen Sie in Zeile 15-17 der Anlage KAP ein. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer geben Sie in Zeile 52-53 an. Diese wird bis maximal 15% auf die deutsche Steuer angerechnet. Darüber hinaus gezahlte Quellensteuer müssen Sie im jeweiligen Land zurückfordern.

Wo trage ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung ein?

Kryptowährungen gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen innerhalb eines Jahres sind als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig. Nach mehr als einem Jahr Haltefrist sind die Gewinne steuerfrei. Die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Was mache ich, wenn ich die Frist für die Steuererklärung verpasse?

Bei freiwilliger Abgabe haben Sie 4 Jahre Zeit (z.B. bis Ende 2028 für das Steuerjahr 2024). Bei Pflichtveranlagung gilt der 31. Juli des Folgejahres bzw. Ende Februar des übernächsten Jahres bei Steuerberater. Verspätungszuschläge fallen erst bei Pflichtveranlagung und verspäteter Abgabe an. Bei freiwilliger Abgabe drohen keine Strafen - Sie verlieren nur potenzielle Erstattungen.

Steuer-Updates direkt ins Postfach

Erhalten Sie aktuelle Steuer-News für Anleger, Tipps zur Steuererklärung und Anleitungen zur Steueroptimierung. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur wertvolle Inhalte. Jederzeit abmelden.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

Stand: Januar 2026 | Letzte Aktualisierung: 27.01.2026