Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist Ihre Anweisung an die Bank, auf Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe keine Steuern einzubehalten. Ohne diesen Auftrag würde Ihre Bank automatisch auf jeden Euro Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne die Abgeltungssteuer von etwa 26,375% abführen.
Der rechtliche Hintergrund: Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat Anspruch auf den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt seit 2023:
Sparerpauschbetrag 2024/2025
- Ledige / Einzelveranlagung:1.000 €
- Verheiratete / Zusammenveranlagung:2.000 €
- Maximale Steuerersparnis (Single):~264 €
Der Freistellungsauftrag stellt sicher, dass Sie diesen Freibetrag direkt bei der Bank nutzen und nicht erst über die Steuererklärung zurückholen müssen. Das spart Aufwand und Sie behalten die Liquidität.
Wichtig: Steuer-ID erforderlich
Seit 2011 benötigen Sie für jeden Freistellungsauftrag Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen.
Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt
Das Einrichten eines Freistellungsauftrags ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Je nach Bank haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Option 1: Online-Banking (empfohlen)
Die schnellste und bequemste Methode ist das Online-Banking. Die meisten Banken bieten diese Funktion an:
Schritt-für-Schritt Anleitung Online
- 1Login: Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an
- 2Navigation: Suchen Sie nach "Freistellungsauftrag", "Steuern" oder "Service" im Menü
- 3Daten eingeben: Tragen Sie Ihre Steuer-ID und den gewünschten Freibetrag ein
- 4Gültigkeit wählen: Unbefristet oder bis zu einem bestimmten Datum
- 5Bestätigen: Mit TAN oder Push-Nachricht freigeben
Option 2: Schriftliches Formular
Alternativ können Sie ein Formular nutzen. Die meisten Banken stellen dieses auf ihrer Website zum Download bereit oder senden es Ihnen auf Anfrage zu.
- Formular herunterladen oder anfordern
- Vollständig ausfüllen mit Name, Adresse, Steuer-ID
- Freibetrag eintragen
- Unterschrift nicht vergessen (bei Ehepaaren: beide unterschreiben)
- Per Post an die Bank senden oder in der Filiale abgeben
Option 3: In der Bankfiliale
Bei Filialbanken können Sie den Freistellungsauftrag auch persönlich einrichten. Bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steuer-ID mit. Der Berater füllt das Formular mit Ihnen aus.
Tipp: Unbefristeten Auftrag wählen
Wählen Sie am besten einen unbefristeten Freistellungsauftrag. So müssen Sie ihn nicht jedes Jahr erneuern und riskieren nicht, dass er versehentlich ausläuft.
Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen
Haben Sie Konten und Depots bei verschiedenen Banken, können und sollten Sie den Sparerpauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch Ihren maximalen Freibetrag nicht überschreiten.
Strategien zur optimalen Aufteilung
Strategie 1: Nach erwarteten Erträgen
Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend der erwarteten Kapitalerträge bei jeder Bank.
- + Optimal, wenn Erträge planbar sind
- + Vermeidet Über-/Unternutzung
- - Erfordert jährliche Anpassung
Strategie 2: Alles auf eine Bank
Konzentrieren Sie den gesamten Freibetrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen.
- + Einfach zu verwalten
- + Keine Verteilungsprobleme
- - Bei anderen Banken sofort Steuern
Beispiel: Aufteilung bei drei Banken
Max (ledig) mit 1.000 € Freibetrag
Achtung: Freibetrag nicht überschreiten!
Wenn die Summe Ihrer Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag übersteigt, kann das Finanzamt Nachzahlungen fordern. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten automatisch ab. Im schlimmsten Fall drohen Verzugszinsen oder sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehepaare
Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner haben zusammen einen Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro. Sie können diesen Betrag flexibel zwischen beiden Partnern und verschiedenen Banken aufteilen.
Optionen für Ehepaare
Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag
Für Gemeinschaftskonten und -depots. Beide Partner müssen unterschreiben. Der gesamte Freibetrag von 2.000 Euro kann hier genutzt werden.
Einzelne Freistellungsaufträge
Jeder Partner kann für seine Einzelkonten separate Aufträge erteilen. Die Summe aller Aufträge (einzeln und gemeinschaftlich) darf 2.000 Euro nicht überschreiten.
Flexible Verteilung
Sie können die 2.000 Euro beliebig aufteilen - zum Beispiel 1.500 Euro für Partner A und 500 Euro für Partner B, wenn Partner A höhere Kapitalerträge erwartet.
Beispiel: Ehepaar mit verschiedenen Konten
Anna und Thomas (verheiratet, zusammen veranlagt)
Gemeinsames Depot (Gemeinschaftskonto):1.200 €
Annas Tagesgeld (Einzelkonto):500 €
Thomas' Firmendepot (Einzelkonto):300 €
Summe:2.000 € (Maximum)
Bei Scheidung oder Trennung
Bei einer Trennung müssen Sie alle gemeinschaftlichen Freistellungsaufträge ändern. Ab dem Jahr der Trennung steht jedem Partner nur noch der Einzelfreibetrag von 1.000 Euro zu.
Freistellungsauftrag ändern oder widerrufen
Ihre finanzielle Situation kann sich ändern - und damit auch die optimale Verteilung Ihres Freistellungsauftrags. Glücklicherweise können Sie den Auftrag jederzeit anpassen.
Wann Sie den Freistellungsauftrag ändern sollten
- Neue Bank/Depot eröffnet: Freibetrag neu verteilen
- Konto geschlossen: Freibetrag auf andere Banken umverteilen
- Heirat/Scheidung: Freibetrag anpassen (2.000 bzw. 1.000 Euro)
- Kapitalerträge stark verändert: Verteilung optimieren
- Freibetrag bisher nicht genutzt: Endlich einrichten!
So ändern Sie den Freistellungsauftrag
Die Änderung funktioniert genauso wie die Ersteinrichtung:
- 1Im Online-Banking zum Freistellungsauftrag navigieren
- 2Bestehenden Auftrag auswählen und "Ändern" klicken
- 3Neuen Freibetrag eintragen
- 4Mit TAN bestätigen
Freistellungsauftrag widerrufen
Möchten Sie den Freistellungsauftrag komplett löschen (z.B. bei Kontoauflösung), wählen Sie im Online-Banking die Option "Löschen" oder "Widerrufen". Alternativ senden Sie einen formlosen schriftlichen Widerruf an Ihre Bank.
Tipp: Jährlicher Check
Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge mindestens einmal im Jahr - idealerweise im Januar. So stellen Sie sicher, dass die Verteilung noch zu Ihrer aktuellen Situation passt.
Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag vermeiden
Beim Freistellungsauftrag passieren oft vermeidbare Fehler, die zu unnötigen Steuerzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:
Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag erteilt
Der häufigste Fehler: Viele Anleger wissen nicht, dass sie aktiv werden müssen.
Lösung: Richten Sie bei jeder Bank mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag ein. Bei einem neuen Depot sollte das einer der ersten Schritte sein.
Fehler 2: Summe überschreitet Höchstbetrag
Bei mehreren Banken die Übersicht verloren und insgesamt mehr als 1.000/2.000 Euro eingetragen.
Lösung: Führen Sie eine Liste aller Freistellungsaufträge und prüfen Sie die Summe. Nutzen Sie eine Excel-Tabelle oder eine App zur Verwaltung.
Fehler 3: Freibetrag nicht optimal verteilt
Der Freibetrag ist bei einer Bank ausgeschöpft, während er bei einer anderen ungenutzt bleibt.
Lösung: Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend Ihrer erwarteten Kapitalerträge. Passen Sie die Verteilung jährlich an.
Fehler 4: Befristeter Auftrag vergessen
Ein befristeter Freistellungsauftrag ist ausgelaufen und wurde nicht erneuert.
Lösung: Erteilen Sie unbefristete Freistellungsaufträge. Falls Sie befristete nutzen, notieren Sie sich die Ablaufdaten.
Fehler 5: Nach Heirat/Scheidung nicht angepasst
Der Familienstand hat sich geändert, aber die Freistellungsaufträge sind noch auf dem alten Stand.
Lösung: Bei Heirat oder Scheidung alle Freistellungsaufträge prüfen und anpassen. Bei Zusammenveranlagung können Sie gemeinsame Aufträge nutzen.
Freistellungsauftrag für Kinder
Auch Minderjährige haben einen eigenen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Bei Geldanlagen auf den Namen des Kindes können Sie als Eltern einen separaten Freistellungsauftrag einrichten.
So funktioniert der Kinder-Freistellungsauftrag
Voraussetzungen und Ablauf
- Das Konto oder Depot muss auf den Namen des Kindes lauten
- Sie benötigen die Steuer-ID des Kindes (wird nach der Geburt zugeschickt)
- Als gesetzlicher Vertreter unterschreiben Sie den Antrag
- Maximaler Freibetrag: 1.000 Euro pro Kind
Anwendungsbeispiele
- Junior-Depot: ETF-Sparplan für den Nachwuchs
- Sparbuch auf Kindesname: Klassisches Sparen für Kinder
- Festgeld für Kinder: Geldanlage mit fester Verzinsung
- Geschenktes Geld: Von Großeltern oder Paten
Beispiel: Junior-Depot mit ETF-Sparplan
Familie Müller spart monatlich 100 Euro in einem Junior-Depot für Tochter Emma (8 Jahre). Der ETF hat im Jahr 2024 Dividenden von 180 Euro ausgeschüttet und einen Wertzuwachs von 1.200 Euro erzielt.
Mit Freistellungsauftrag (1.000 €): 0 € Steuern auf Dividenden
Ohne Freistellungsauftrag: 180 € x 26,375% = 47,48 € Steuern
Ersparnis durch Kinder-Freistellungsauftrag: 47,48 €
Hinweis zur Familienversicherung
Hohe Kapitalerträge des Kindes können die kostenlose Familienversicherung gefährden. Übersteigen die Einnahmen des Kindes 505 Euro monatlich (Stand 2024), kann eine eigene Krankenversicherung erforderlich werden.
Zusammenfassung: Freistellungsauftrag optimal nutzen
- Richten Sie bei jeder Bank mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag ein
- Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) nicht überschreiten
- Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend Ihrer erwarteten Erträge
- Wählen Sie unbefristete Aufträge und überprüfen Sie diese jährlich
- Vergessen Sie nicht den Freistellungsauftrag für Kinderkonten