Steuern sparen

Freistellungsauftrag richtig einrichten: Schritt-für-Schritt Anleitung

Mit dem Freistellungsauftrag sichern Sie sich bis zu 1.000 Euro steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr. Erfahren Sie, wie Sie den Auftrag einrichten, auf mehrere Banken verteilen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

1.000 €

Freibetrag Singles

2.000 €

Freibetrag Ehepaare

~264 €

Max. Steuerersparnis

5 Min.

Online einrichten

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist Ihre Anweisung an die Bank, auf Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe keine Steuern einzubehalten. Ohne diesen Auftrag würde Ihre Bank automatisch auf jeden Euro Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne die Abgeltungssteuer von etwa 26,375% abführen.

Der rechtliche Hintergrund: Jeder Steuerpflichtige in Deutschland hat Anspruch auf den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt seit 2023:

Sparerpauschbetrag 2024/2025

  • Ledige / Einzelveranlagung:1.000 €
  • Verheiratete / Zusammenveranlagung:2.000 €
  • Maximale Steuerersparnis (Single):~264 €

Der Freistellungsauftrag stellt sicher, dass Sie diesen Freibetrag direkt bei der Bank nutzen und nicht erst über die Steuererklärung zurückholen müssen. Das spart Aufwand und Sie behalten die Liquidität.

Wichtig: Steuer-ID erforderlich

Seit 2011 benötigen Sie für jeden Freistellungsauftrag Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen.

Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt

Das Einrichten eines Freistellungsauftrags ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Je nach Bank haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Option 1: Online-Banking (empfohlen)

Die schnellste und bequemste Methode ist das Online-Banking. Die meisten Banken bieten diese Funktion an:

Schritt-für-Schritt Anleitung Online

  1. 1
    Login: Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an
  2. 2
    Navigation: Suchen Sie nach "Freistellungsauftrag", "Steuern" oder "Service" im Menü
  3. 3
    Daten eingeben: Tragen Sie Ihre Steuer-ID und den gewünschten Freibetrag ein
  4. 4
    Gültigkeit wählen: Unbefristet oder bis zu einem bestimmten Datum
  5. 5
    Bestätigen: Mit TAN oder Push-Nachricht freigeben

Option 2: Schriftliches Formular

Alternativ können Sie ein Formular nutzen. Die meisten Banken stellen dieses auf ihrer Website zum Download bereit oder senden es Ihnen auf Anfrage zu.

  • Formular herunterladen oder anfordern
  • Vollständig ausfüllen mit Name, Adresse, Steuer-ID
  • Freibetrag eintragen
  • Unterschrift nicht vergessen (bei Ehepaaren: beide unterschreiben)
  • Per Post an die Bank senden oder in der Filiale abgeben

Option 3: In der Bankfiliale

Bei Filialbanken können Sie den Freistellungsauftrag auch persönlich einrichten. Bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Steuer-ID mit. Der Berater füllt das Formular mit Ihnen aus.

Tipp: Unbefristeten Auftrag wählen

Wählen Sie am besten einen unbefristeten Freistellungsauftrag. So müssen Sie ihn nicht jedes Jahr erneuern und riskieren nicht, dass er versehentlich ausläuft.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Haben Sie Konten und Depots bei verschiedenen Banken, können und sollten Sie den Sparerpauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch Ihren maximalen Freibetrag nicht überschreiten.

Strategien zur optimalen Aufteilung

Strategie 1: Nach erwarteten Erträgen

Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend der erwarteten Kapitalerträge bei jeder Bank.

  • + Optimal, wenn Erträge planbar sind
  • + Vermeidet Über-/Unternutzung
  • - Erfordert jährliche Anpassung

Strategie 2: Alles auf eine Bank

Konzentrieren Sie den gesamten Freibetrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen.

  • + Einfach zu verwalten
  • + Keine Verteilungsprobleme
  • - Bei anderen Banken sofort Steuern

Beispiel: Aufteilung bei drei Banken

Max (ledig) mit 1.000 € Freibetrag

Depot bei Trade Republic (ETF-Sparplan):600 €
Tagesgeld bei ING:300 €
Sparkonto bei Sparkasse:100 €
Summe:1.000 € (Maximum)

Achtung: Freibetrag nicht überschreiten!

Wenn die Summe Ihrer Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag übersteigt, kann das Finanzamt Nachzahlungen fordern. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten automatisch ab. Im schlimmsten Fall drohen Verzugszinsen oder sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehepaare

Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner haben zusammen einen Sparerpauschbetrag von 2.000 Euro. Sie können diesen Betrag flexibel zwischen beiden Partnern und verschiedenen Banken aufteilen.

Optionen für Ehepaare

Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag

Für Gemeinschaftskonten und -depots. Beide Partner müssen unterschreiben. Der gesamte Freibetrag von 2.000 Euro kann hier genutzt werden.

Einzelne Freistellungsaufträge

Jeder Partner kann für seine Einzelkonten separate Aufträge erteilen. Die Summe aller Aufträge (einzeln und gemeinschaftlich) darf 2.000 Euro nicht überschreiten.

Flexible Verteilung

Sie können die 2.000 Euro beliebig aufteilen - zum Beispiel 1.500 Euro für Partner A und 500 Euro für Partner B, wenn Partner A höhere Kapitalerträge erwartet.

Beispiel: Ehepaar mit verschiedenen Konten

Anna und Thomas (verheiratet, zusammen veranlagt)

Gemeinsames Depot (Gemeinschaftskonto):1.200 €

Annas Tagesgeld (Einzelkonto):500 €

Thomas' Firmendepot (Einzelkonto):300 €

Summe:2.000 € (Maximum)

Bei Scheidung oder Trennung

Bei einer Trennung müssen Sie alle gemeinschaftlichen Freistellungsaufträge ändern. Ab dem Jahr der Trennung steht jedem Partner nur noch der Einzelfreibetrag von 1.000 Euro zu.

Freistellungsauftrag ändern oder widerrufen

Ihre finanzielle Situation kann sich ändern - und damit auch die optimale Verteilung Ihres Freistellungsauftrags. Glücklicherweise können Sie den Auftrag jederzeit anpassen.

Wann Sie den Freistellungsauftrag ändern sollten

  • Neue Bank/Depot eröffnet: Freibetrag neu verteilen
  • Konto geschlossen: Freibetrag auf andere Banken umverteilen
  • Heirat/Scheidung: Freibetrag anpassen (2.000 bzw. 1.000 Euro)
  • Kapitalerträge stark verändert: Verteilung optimieren
  • Freibetrag bisher nicht genutzt: Endlich einrichten!

So ändern Sie den Freistellungsauftrag

Die Änderung funktioniert genauso wie die Ersteinrichtung:

  1. 1Im Online-Banking zum Freistellungsauftrag navigieren
  2. 2Bestehenden Auftrag auswählen und "Ändern" klicken
  3. 3Neuen Freibetrag eintragen
  4. 4Mit TAN bestätigen

Freistellungsauftrag widerrufen

Möchten Sie den Freistellungsauftrag komplett löschen (z.B. bei Kontoauflösung), wählen Sie im Online-Banking die Option "Löschen" oder "Widerrufen". Alternativ senden Sie einen formlosen schriftlichen Widerruf an Ihre Bank.

Tipp: Jährlicher Check

Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge mindestens einmal im Jahr - idealerweise im Januar. So stellen Sie sicher, dass die Verteilung noch zu Ihrer aktuellen Situation passt.

Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag vermeiden

Beim Freistellungsauftrag passieren oft vermeidbare Fehler, die zu unnötigen Steuerzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen. Hier sind die häufigsten Stolperfallen:

Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag erteilt

Der häufigste Fehler: Viele Anleger wissen nicht, dass sie aktiv werden müssen.

Lösung: Richten Sie bei jeder Bank mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag ein. Bei einem neuen Depot sollte das einer der ersten Schritte sein.

Fehler 2: Summe überschreitet Höchstbetrag

Bei mehreren Banken die Übersicht verloren und insgesamt mehr als 1.000/2.000 Euro eingetragen.

Lösung: Führen Sie eine Liste aller Freistellungsaufträge und prüfen Sie die Summe. Nutzen Sie eine Excel-Tabelle oder eine App zur Verwaltung.

Fehler 3: Freibetrag nicht optimal verteilt

Der Freibetrag ist bei einer Bank ausgeschöpft, während er bei einer anderen ungenutzt bleibt.

Lösung: Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend Ihrer erwarteten Kapitalerträge. Passen Sie die Verteilung jährlich an.

Fehler 4: Befristeter Auftrag vergessen

Ein befristeter Freistellungsauftrag ist ausgelaufen und wurde nicht erneuert.

Lösung: Erteilen Sie unbefristete Freistellungsaufträge. Falls Sie befristete nutzen, notieren Sie sich die Ablaufdaten.

Fehler 5: Nach Heirat/Scheidung nicht angepasst

Der Familienstand hat sich geändert, aber die Freistellungsaufträge sind noch auf dem alten Stand.

Lösung: Bei Heirat oder Scheidung alle Freistellungsaufträge prüfen und anpassen. Bei Zusammenveranlagung können Sie gemeinsame Aufträge nutzen.

Freistellungsauftrag für Kinder

Auch Minderjährige haben einen eigenen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Bei Geldanlagen auf den Namen des Kindes können Sie als Eltern einen separaten Freistellungsauftrag einrichten.

So funktioniert der Kinder-Freistellungsauftrag

Voraussetzungen und Ablauf

  • Das Konto oder Depot muss auf den Namen des Kindes lauten
  • Sie benötigen die Steuer-ID des Kindes (wird nach der Geburt zugeschickt)
  • Als gesetzlicher Vertreter unterschreiben Sie den Antrag
  • Maximaler Freibetrag: 1.000 Euro pro Kind

Anwendungsbeispiele

  • Junior-Depot: ETF-Sparplan für den Nachwuchs
  • Sparbuch auf Kindesname: Klassisches Sparen für Kinder
  • Festgeld für Kinder: Geldanlage mit fester Verzinsung
  • Geschenktes Geld: Von Großeltern oder Paten

Beispiel: Junior-Depot mit ETF-Sparplan

Familie Müller spart monatlich 100 Euro in einem Junior-Depot für Tochter Emma (8 Jahre). Der ETF hat im Jahr 2024 Dividenden von 180 Euro ausgeschüttet und einen Wertzuwachs von 1.200 Euro erzielt.

Mit Freistellungsauftrag (1.000 €): 0 € Steuern auf Dividenden

Ohne Freistellungsauftrag: 180 € x 26,375% = 47,48 € Steuern

Ersparnis durch Kinder-Freistellungsauftrag: 47,48 €

Hinweis zur Familienversicherung

Hohe Kapitalerträge des Kindes können die kostenlose Familienversicherung gefährden. Übersteigen die Einnahmen des Kindes 505 Euro monatlich (Stand 2024), kann eine eigene Krankenversicherung erforderlich werden.

Zusammenfassung: Freistellungsauftrag optimal nutzen

  • Richten Sie bei jeder Bank mit Kapitalerträgen einen Freistellungsauftrag ein
  • Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) nicht überschreiten
  • Verteilen Sie den Freibetrag entsprechend Ihrer erwarteten Erträge
  • Wählen Sie unbefristete Aufträge und überprüfen Sie diese jährlich
  • Vergessen Sie nicht den Freistellungsauftrag für Kinderkonten

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Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wie hoch ist der maximale Freistellungsauftrag?

Der maximale Freistellungsauftrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Bei mehreren Banken können Sie den Betrag aufteilen, aber die Summe aller Freistellungsaufträge darf diese Grenzen nicht überschreiten.

Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend ändern?

Nein, ein Freistellungsauftrag kann nicht rückwirkend geändert werden. Änderungen gelten immer erst ab dem Zeitpunkt der Änderung oder ab dem nächsten Kalenderjahr. Haben Sie Ihren Freibetrag nicht optimal genutzt, können Sie zu viel gezahlte Steuern nur über die Steuererklärung zurückholen.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?

Ohne Freistellungsauftrag zieht Ihre Bank auf alle Kapitalerträge sofort die Abgeltungssteuer von etwa 26,375% ab. Sie können sich die zu viel gezahlten Steuern zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das bedeutet zusätzlichen Aufwand und Sie verzichten auf die Liquidität während des Jahres.

Brauche ich einen Freistellungsauftrag für ausländische Broker?

Ausländische Broker wie Interactive Brokers, DEGIRO oder Trade Republic (bis zur deutschen Banklizenz) führen keine deutsche Abgeltungssteuer ab. Sie benötigen dort keinen Freistellungsauftrag. Stattdessen müssen Sie Ihre Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben und den Sparerpauschbetrag dort geltend machen.

Kann ich für mein Kind einen eigenen Freistellungsauftrag einrichten?

Ja, jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Eltern können für Depots oder Sparkonten, die auf den Namen des Kindes laufen, einen separaten Freistellungsauftrag erteilen. Dies ist besonders sinnvoll bei Geldanlagen wie Junior-Depots oder Kinderkonten.

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Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Thema Freistellungsauftrag und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

Stand: Januar 2026 | Letzte Aktualisierung: 27.01.2026