bAV verstehen und optimal nutzen

Betriebliche Altersvorsorge: Der komplette Leitfaden

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Mit Steuervorteilen, Arbeitgeberzuschuss und automatischem Sparen kann sie ein wichtiger Baustein für Ihre Rente sein. Doch lohnt sie sich wirklich? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

15%

Pflichtzuschuss AG

604 EUR

Steuerfreier Beitrag/Monat

~40%

Ersparnis Ansparphase

5

Durchführungswege

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert werden. Sie bildet neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die zweite der drei Säulen der deutschen Altersversorgung.

Das Prinzip ist einfach: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Der große Vorteil: Auf diesen Teil zahlen Sie in der Ansparphase keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Erst bei der Auszahlung im Alter werden Steuern fällig - dann aber oft zu einem niedrigeren Steuersatz.

Die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland

1Gesetzliche Rente

Die Basis: Pflichtbeiträge zur Deutschen Rentenversicherung.

Mehr erfahren
2Betriebliche Vorsorge

Sie sind hier: Altersvorsorge über den Arbeitgeber (bAV).

3Private Vorsorge

Riester, Rürup, ETF-Sparplan und andere private Anlageformen.

Übersicht ansehen

Gesetzliche Grundlagen

  • 2002:Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung (Riester-Reform)
  • 2018:Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - Arbeitgeberzuschuss wird eingeführt
  • 2022:15% Arbeitgeberzuschuss wird auch für Altverträge Pflicht

Entgeltumwandlung: So funktioniert sie

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dieser Teil wird nicht ausgezahlt, sondern direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Der Clou: Sie sparen dabei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie wirklich

Angenommen, Sie verdienen 4.000 EUR brutto und wandeln 200 EUR monatlich um:

Ihr Beitrag (Entgeltumwandlung)200 EUR
+ Arbeitgeberzuschuss (15%)+ 30 EUR
= Gesamtbeitrag zur bAV230 EUR
Ihre Steuerersparnis (ca. 42% Grenzsteuersatz)- 84 EUR
Ihre SV-Ersparnis (ca. 20%)- 40 EUR
= Ihr tatsächlicher Nettoaufwand76 EUR

Ergebnis: Sie zahlen netto nur 76 EUR, aber 230 EUR fließen in Ihre Altersvorsorge!

Das entspricht einer sofortigen "Rendite" von über 200% durch Steuerersparnis und Arbeitgeberzuschuss.

Steuerfreie Grenze 2026

604 EUR/Monat

(8% der Beitragsbemessungsgrenze West)

Bis zu dieser Grenze sind Ihre Beiträge steuer- und sv-frei. Jährlich sind das 7.248 EUR.

SV-freie Grenze 2026

302 EUR/Monat

(4% der Beitragsbemessungsgrenze West)

Nur bis hier sparen Sie auch Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus nur noch Steuern.

Wichtiger Hinweis zur SV-Ersparnis: Die Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen hat auch eine Kehrseite: Sie zahlen weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was Ihre gesetzliche Rente reduziert. Bei 200 EUR monatlicher Entgeltumwandlung über 35 Jahre kann das etwa 30-40 EUR weniger gesetzliche Rente bedeuten.

Der 15% Arbeitgeberzuschuss

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muss Ihr Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% zahlen - sofern er durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Zeitliche Einführung des Pflichtzuschusses

2019

Pflichtzuschuss gilt für alle Neuverträge

2022

Pflichtzuschuss gilt auch für Altverträge (vor 2019)

Wann Zuschuss Pflicht ist
  • Bei Entgeltumwandlung (nicht bei reiner Arbeitgeberfinanzierung)
  • Wenn AG durch Entgeltumwandlung SV-Beiträge spart
  • Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds
Wann kein Zuschuss fällig wird
  • Bei Direktzusage und Unterstützungskasse (kein gesetzlicher Anspruch)
  • Wenn Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
  • Bei rein arbeitgeberfinanzierter bAV (keine Entgeltumwandlung)

Tipp: Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als 15% Zuschuss. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach! Manche Unternehmen verdoppeln sogar die Eigenbeiträge ihrer Mitarbeiter (Matching).

Die 5 Durchführungswege der bAV

In Deutschland gibt es fünf verschiedene Wege, wie eine bAV organisiert werden kann. Welcher Weg für Sie gilt, bestimmt in der Regel Ihr Arbeitgeber.

Direktversicherung

60% Marktanteil

Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer abschließt.

Vorteile

  • Einfache Handhabung
  • Hohe Portabilität bei Jobwechsel
  • Garantierte Mindestleistung
  • Keine Bilanzberührung beim Arbeitgeber

Nachteile

  • Relativ niedrige Rendite
  • Hohe Kosten bei manchen Versicherern
  • Eingeschränkte Flexibilität

Geeignet für: Kleine und mittlere Unternehmen, sicherheitsorientierte Arbeitnehmer

Pensionskasse

15% Marktanteil

Rechtlich selbstständiges Versorgungswerk, das von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.

Vorteile

  • Höhere Renditechancen als Direktversicherung
  • Gute Portabilität
  • Schutz durch Pensionssicherungsverein

Nachteile

  • Nicht bei allen Arbeitgebern verfügbar
  • Unterliegt BaFin-Regulierung

Geeignet für: Größere Unternehmen, Branchen mit eigenen Kassen

Pensionsfonds

5% Marktanteil

Rechtlich selbstständige Einrichtung mit größerer Anlagefreiheit als Pensionskassen.

Vorteile

  • Höchste Renditechancen
  • Flexible Kapitalanlage
  • Gute Portabilität

Nachteile

  • Höheres Anlagerisiko
  • Nachschusspflicht des Arbeitgebers möglich

Geeignet für: Große Unternehmen, risikobereite Arbeitnehmer

Unterstützungskasse

10% Marktanteil

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen die Kasse.

Vorteile

  • Keine Beitragsbemessungsgrenze
  • Sehr hohe Beiträge möglich
  • Steuervorteile für Gutverdiener

Nachteile

  • Ansprüche nur gegen Arbeitgeber
  • Weniger transparent
  • Eingeschränkte Portabilität

Geeignet für: Gutverdiener, Führungskräfte, Geschäftsführer

Direktzusage (Pensionszusage)

10% Marktanteil

Der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt zur Zahlung einer Betriebsrente aus dem eigenen Vermögen.

Vorteile

  • Keine Beitragsgrenzen
  • Höchste Flexibilität
  • Oft die höchsten Leistungen

Nachteile

  • Nur für größere Unternehmen sinnvoll
  • Bilanzberührung beim Arbeitgeber
  • Geringste Portabilität

Geeignet für: Vorstände, Geschäftsführer, langjährige Mitarbeiter großer Konzerne

Welcher Durchführungsweg ist der beste?

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung die pragmatischste Lösung: Sie ist einfach zu verstehen, bietet gute Portabilität bei Jobwechsel und ist bei fast allen Arbeitgebern verfügbar. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, können die Renditechancen dort höher sein.

Steuer- und Sozialversicherungsvorteile

Die bAV bietet erhebliche steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Allerdings müssen Sie die Auszahlungen im Alter versteuern. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Ansparphase vs. Auszahlungsphase

Ansparphase (Sie sparen)

  • +Beiträge bis 604 EUR/Monat sind steuerfrei
  • +Beiträge bis 302 EUR/Monat sind SV-frei
  • +Arbeitgeberzuschuss 15% (mindestens)
  • +Erträge wachsen steuerfrei an

Auszahlungsphase (Sie zahlen)

  • -Volle Einkommensteuer auf Auszahlungen
  • -Volle Krankenversicherungsbeiträge
  • -Volle Pflegeversicherungsbeiträge
  • ~Aber: Steuersatz im Alter meist niedriger

Vergleich: bAV vs. ETF-Sparplan

Anders als bei der bAV unterliegen ETF-Gewinne der Abgeltungssteuer von 25% plus Soli (effektiv ca. 26,375%). Bei Aktienfonds gilt aber die Teilfreistellung von 30%.

bAV

Steuersatz im Alter (z.B. 25%) auf gesamte Rente, plus KV/PV-Beiträge

ETF-Sparplan

Ca. 18,5% effektive Steuer nur auf Gewinne (Teilfreistellung), keine KV-Beiträge

Mehr zur Abgeltungssteuer erfahren

Vor- und Nachteile der bAV

Die betriebliche Altersvorsorge hat klare Stärken, aber auch Schwächen. Hier finden Sie eine ehrliche Gegenüberstellung.

Vorteile

Steuerersparnis in der Ansparphase

Ihre Beiträge sind bis zu 604 Euro monatlich (2026) steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitgeberzuschuss

Seit 2022 muss Ihr Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15% Zuschuss zahlen.

Automatisches Sparen

Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen - Sie müssen sich um nichts kümmern.

Pfändungssicher

bAV-Ansprüche sind vor Gläubigern geschützt - wichtig für Selbstständige mit GmbH.

Insolvenzschutz

Der Pensionssicherungsverein (PSV) schützt Ihre Ansprüche bei Arbeitgeberinsolvenz.

Nachteile

Geringere gesetzliche Rente

Durch die SV-Ersparnis zahlen Sie weniger in die Rentenversicherung ein.

Volle Besteuerung im Alter

Die Auszahlungen sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Krankenversicherungsbeiträge

Auf Betriebsrenten fallen volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Eingeschränkte Flexibilität

Das Kapital ist bis zur Rente gebunden - keine vorzeitige Entnahme möglich.

Portabilitätsprobleme

Bei Jobwechsel kann die Übertragung je nach Durchführungsweg kompliziert sein.

Portabilität: bAV beim Jobwechsel

Was passiert mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Die gute Nachricht: Ihre erworbenen Ansprüche gehen nicht verloren. Aber die Übertragung kann je nach Durchführungsweg einfach oder kompliziert sein.

Ihre Optionen beim Jobwechsel

1

Übertragung zum neuen Arbeitgeber

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds haben Sie einen Rechtsanspruch auf Übertragung des Kapitals innerhalb von 12 Monaten nach Jobwechsel. Ihr neuer Arbeitgeber muss die Übertragung akzeptieren.

2

Beitragsfrei stellen

Sie lassen den alten Vertrag ruhen und zahlen nicht weiter ein. Im Rentenalter erhalten Sie dann eine (kleinere) Rente aus diesem Vertrag. Beim neuen Arbeitgeber starten Sie einen neuen bAV-Vertrag.

3

Privat weiterführen (Direktversicherung)

Bei einer Direktversicherung können Sie den Vertrag als Versicherungsnehmer übernehmen und privat weiterführen. Die steuerlichen Vorteile entfallen dann aber.

Portabilität nach Durchführungsweg

DurchführungswegPortabilitätHinweis
DirektversicherungSehr gutRechtsanspruch auf Übertragung
PensionskasseGutRechtsanspruch auf Übertragung
PensionsfondsGutRechtsanspruch auf Übertragung
UnterstützungskasseEingeschränktKein gesetzlicher Anspruch
DirektzusageSchwierigPraktisch keine Übertragung möglich

Unverfallbarkeit beachten: Ansprüche aus Arbeitgeberbeiträgen werden erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar. Wer vorher geht, kann diese Beiträge verlieren. Eigene Beiträge (Entgeltumwandlung) sind sofort unverfallbar.

Lohnt sich die bAV? Eine Musterrechnung

Ob sich die bAV für Sie lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe des Arbeitgeberzuschusses, Ihr Steuersatz heute und im Alter, die Rendite des Vorsorgeprodukts und die Dauer der Ansparphase. Hier eine realistische Beispielrechnung:

Annahmen für die Rechnung

Eigenbeitrag

200 EUR/Monat

AG-Zuschuss

15% = 30 EUR

Ansparzeit

35 Jahre

Verzinsung

3% p.a.

Ansparphase (35 Jahre)

Eingezahlte Beiträge (Sie + AG):96.600 EUR
Davon Arbeitgeberzuschuss:12.600 EUR
Zinsen bei 3% p.a.:~75.000 EUR
Kapital bei Rentenbeginn:~171.600 EUR

Ihre Steuer- und SV-Ersparnis (Ansparphase)

Steuerersparnis (42% auf 200 EUR x 12 x 35):35.280 EUR
SV-Ersparnis (20% auf 200 EUR x 12 x 35):16.800 EUR
Gesamtersparnis Ansparphase:52.080 EUR

Kosten in der Auszahlungsphase (20 Jahre Rentenbezug)

Annahme: Monatliche Rente von ~715 EUR

Einkommensteuer (25% Steuersatz im Alter):~43.000 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung (~18%):~24.000 EUR
Gesamtbelastung Auszahlungsphase:~67.000 EUR

Bilanz

Ihr Nettoaufwand über 35 Jahre:31.920 EUR
Netto-Rente nach Steuern und KV (20 Jahre):~104.600 EUR
Ihr Gewinn:~72.680 EUR

Fazit: bAV lohnt sich, wenn...

  • Der Arbeitgeber mindestens 15% zuzahlt
  • Sie einen hohen Steuersatz haben (42%+)
  • Sie lange ansparen können (20+ Jahre)
  • Im Alter ein niedriger Steuersatz zu erwarten ist

Kritisch prüfen, wenn...

  • Kein oder nur 15% AG-Zuschuss
  • Niedriger Steuersatz heute (unter 30%)
  • Kurze Ansparzeit (unter 15 Jahre)
  • Hohe Produktkosten im Versicherungsvertrag

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die bAV

Muss mein Arbeitgeber eine bAV anbieten?

Ja, seit 2002 haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss Ihnen ermöglichen, Teile Ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln. Er kann jedoch den Durchführungsweg (z.B. Direktversicherung) bestimmen. Seit 2019 ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, bei Neuzusagen mindestens 15% Zuschuss zu leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel?

Bei einem Jobwechsel haben Sie mehrere Optionen: 1) Übertragung zum neuen Arbeitgeber (Portabilität), 2) Beitragsfrei stellen und später die Rente beziehen, 3) Private Weiterführung (bei Direktversicherung). Die Portabilität funktioniert am besten bei Direktversicherung und Pensionskasse. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse ist die Übertragung oft komplizierter. Ihr erworbener Anspruch bleibt aber in jedem Fall erhalten (sogenannte unverfallbare Anwartschaft).

Wie wird die bAV im Alter versteuert?

Die Auszahlungen aus der bAV sind im Alter voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Da Sie in der Ansparphase Steuern sparen, zahlen Sie diese bei der Auszahlung nach. Der Vorteil: Im Alter haben Sie meist einen niedrigeren Steuersatz als während des Berufslebens. Bei einer monatlichen bAV-Rente von 500 Euro und einem Steuersatz von 25% im Alter zahlen Sie etwa 125 Euro Steuern.

Lohnt sich die bAV auch ohne Arbeitgeberzuschuss über 15%?

Mit dem gesetzlichen Mindestzuschuss von 15% lohnt sich die bAV in den meisten Fällen. Bei einem Eigenbeitrag von 200 Euro bekommen Sie 30 Euro vom Arbeitgeber dazu. Zusätzlich sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Allerdings: Ohne Arbeitgeberzuschuss oder bei sehr hohen Einkommen (über der Beitragsbemessungsgrenze) kann ein flexibler ETF-Sparplan attraktiver sein. Rechnen Sie Ihre individuelle Situation durch.

Muss ich auf die bAV-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, Betriebsrenten unterliegen der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet: Von einer Betriebsrente von 500 Euro gehen etwa 90 Euro (ca. 18%) für KV und PV ab. Allerdings gibt es seit 2020 einen Freibetrag von 176,75 Euro (2026). Erst für den darüber liegenden Betrag werden Beiträge fällig. Bei einer Rente von 500 Euro zahlen Sie also nur auf 323,25 Euro Beiträge.

Berechnen Sie Ihre Rentenlücke

Finden Sie heraus, wie viel zusätzliche Vorsorge Sie brauchen - und ob die bAV der richtige Weg für Sie ist.

Altersvorsorge-Tipps per E-Mail

Erhalten Sie wöchentlich praktische Tipps zu bAV, Riester und privater Vorsorge. Dazu aktuelle Änderungen bei Steuern und Sozialversicherung.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar. Ihre Daten sind sicher.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge kann sich ändern. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihre Personalabteilung. Die Beispielrechnungen basieren auf vereinfachten Annahmen und dienen der Veranschaulichung.