Riester-Rente 2026: Zulagen, Förderung und Kritik erklärt
Die Riester-Rente ist eine der bekanntesten Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland. Mit Zulagen von bis zu 175 € Grundzulage und 300 € pro Kind kann sich Riester lohnen – aber nicht für jeden. Erfahren Sie, ob Riester für Sie die richtige Wahl ist.
175 €
Grundzulage
300 €
Kinderzulage
2.100 €
Max. Sonderausgaben
4%
Mindesteigenbeitrag
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine private, staatlich geförderte Altersvorsorge, die 2002 eingeführt wurde. Sie ist nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannt und wurde als Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus geschaffen.
Das Besondere an Riester: Der Staat fördert Ihre Altersvorsorge gleich doppelt – durch direkte Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage) und durch den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Welche Förderung für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch (Günstigerprüfung).
Staatliche Zulagen
175 € Grundzulage pro Jahr, 300 € pro Kind ab 2008, 185 € pro Kind vor 2008
Steuervorteile
Bis zu 2.100 € als Sonderausgaben absetzbar – Günstigerprüfung durch Finanzamt
Kapitalgarantie
Eingezahlte Beiträge plus Zulagen müssen bei Rentenbeginn mindestens zur Verfügung stehen
Wichtig zu wissen
Die Riester-Rente wird im Alter voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Das ist kein Nachteil, da Sie in der Ansparphase Steuern sparen und im Ruhestand meist einen niedrigeren Steuersatz haben. Allerdings sollten Sie diesen Aspekt bei Ihrer Planung berücksichtigen.
Riester-Zulagen und Förderung im Detail
Die staatliche Förderung ist das Herzstück der Riester-Rente. Sie setzt sich aus direkten Zulagen und steuerlichen Vorteilen zusammen.
Übersicht der Riester-Zulagen 2026
| Zulage | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | Für jeden förderberechtigten Sparer |
| Kinderzulage (ab 2008) | 300 € | Pro Kind, das nach 2008 geboren wurde |
| Kinderzulage (vor 2008) | 185 € | Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € | Einmalig für unter 25-Jährige |
Der 4% Mindesteigenbeitrag erklärt
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens einzahlen. Davon werden die Zulagen abgezogen.
Rechenbeispiel:
- Bruttoeinkommen 2025: 45.000 €
- 4% davon: 1.800 €
- Abzüglich Grundzulage: -175 €
- Eigenbeitrag: 1.625 € pro Jahr (ca. 135 €/Monat)
Mindestbeitrag
60 €/Jahr
Sockelbeitrag für Geringverdiener
Höchstbeitrag
2.100 €/Jahr
Maximal förderbar (inkl. Zulagen)
Sonderausgabenabzug bis 2.100 €
Alternativ zu den Zulagen können Sie Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung).
Zulagen günstiger bei:
- - Familien mit mehreren Kindern
- - Geringverdienern
- - Niedrigem Steuersatz
Sonderausgaben günstiger bei:
- - Singles ohne Kinder
- - Hohem Einkommen
- - Hohem Steuersatz
Beispiel Günstigerprüfung: Ein Single mit 60.000 € Bruttoeinkommen zahlt 2.100 € in seinen Riester-Vertrag ein. Die Zulage beträgt 175 €. Der Sonderausgabenabzug bringt bei einem Grenzsteuersatz von 42% eine Steuerersparnis von 882 €. Da 882 € > 175 €, wird der Sonderausgabenabzug angewandt. Die bereits gezahlte Zulage wird mit der Steuererstattung verrechnet.
Wer ist förderberechtigt?
Nicht jeder kann einen geförderten Riester-Vertrag abschließen. Die Förderberechtigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Direkt förderberechtigt
- +Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- +Beamte, Richter, Soldaten
- +Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- +Bezieher von Erwerbsminderungsrente
- +Eltern in Elternzeit (Kindererziehungszeiten)
- +Minijobber mit Rentenversicherungspflicht
Nicht direkt förderberechtigt
- -Selbstständige und Freiberufler
- -Geringfügig Beschäftigte ohne RV-Pflicht
- -Studenten (ohne rentenversicherungspflichtigen Nebenjob)
- -Privatiers und Rentner
- -Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
Mittelbare Förderberechtigung
Nicht direkt förderberechtigte Personen können über ihren Ehepartner mittelbar gefördert werden. Voraussetzung: Der Ehepartner ist direkt förderberechtigt und zahlt den Mindesteigenbeitrag ein.
Beispiel: Ein selbstständiger Handwerker ist nicht direkt förderberechtigt. Seine angestellte Ehefrau schon. Wenn sie einen Riester-Vertrag mit Mindesteigenbeitrag führt, kann er einen eigenen Vertrag abschließen und die Grundzulage erhalten. Er muss dafür nur 60 € Sockelbeitrag pro Jahr einzahlen.
Die vier Riester-Produktarten
Es gibt verschiedene Wege, die Riester-Förderung zu nutzen. Jede Produktart hat ihre Vor- und Nachteile.
Riester-Rentenversicherung
Klassische Versicherung mit Garantiezins und Überschussbeteiligung
Vorteile:
- + Lebenslange Rente garantiert
- + Kapitalgarantie
- + Planungssicherheit
Nachteile:
- - Niedrige Rendite
- - Hohe Kosten
- - Unflexibel
Geeignet für:
Sicherheitsorientierte Sparer
Riester-Fondssparplan
Anlage in Investmentfonds mit höheren Renditechancen
Vorteile:
- + Höhere Renditechancen
- + Flexiblere Anlage
- + Transparente Kosten
Nachteile:
- - Kursrisiken
- - Kapitalgarantie nur bei Rentenbeginn
- - Kostet oft Rendite
Geeignet für:
Jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont
Riester-Banksparplan
Einfaches Sparprodukt bei Banken und Sparkassen
Vorteile:
- + Geringste Kosten
- + Einfach verständlich
- + Kein Kursrisiko
Nachteile:
- - Niedrigste Rendite
- - Kaum noch angeboten
- - Zinsniveau historisch niedrig
Geeignet für:
Ältere Sparer kurz vor der Rente
Wohn-Riester
Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Vorteile:
- + Für Eigenheim nutzbar
- + Keine Verrentung nötig
- + Tilgung gefördert
Nachteile:
- - Nachgelagerte Besteuerung
- - Wohnförderkonto
- - Komplizierte Regeln
Geeignet für:
Immobilienkäufer und Bauherren
Unsere Empfehlung
Wenn Sie sich für Riester entscheiden, wählen Sie einen Riester-Fondssparplanmit niedrigen Kosten. Anbieter wie fairriester oder Deka bieten vergleichsweise günstige Konditionen. Achten Sie auf eine Gesamtkostenquote unter 1% pro Jahr.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist nicht für jeden gleich attraktiv. Hier sehen Sie, für welche Zielgruppen sich Riester lohnt – und für wen nicht.
Familien mit Kindern
Lohnt sichKinderzulagen von 300 € pro Kind machen Riester besonders attraktiv. Eine Familie mit 2 Kindern erhält jährlich 775 € Zulagen.
Beispiel: Familie mit 2 Kindern: 175 € Grundzulage + 600 € Kinderzulagen = 775 € jährlich
Geringverdiener
Lohnt sichDer Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr reicht für volle Zulagen. Die Förderquote kann über 90% betragen.
Beispiel: Bei nur 60 € Eigenbeitrag erhalten Sie 175 € Zulage – eine Rendite von 290%
Gutverdiener ohne Kinder
BedingtDer Sonderausgabenabzug bringt hohe Steuererstattung. Allerdings sind ETF-Sparpläne oft günstiger und flexibler.
Beispiel: Bei 60.000 € Einkommen: ca. 700 € Steuererstattung abzgl. Zulage = ca. 525 € Vorteil
Singles mit mittlerem Einkommen
Lohnt sich nichtDie Förderquote ist gering, die Kosten der Produkte hoch. Ein ETF-Sparplan ist meist die bessere Wahl.
Beispiel: Bei 40.000 € Einkommen: Nur ca. 300 € Steuervorteil bei voller Einzahlung
Selbstständige
Lohnt sich nichtKeine direkte Förderberechtigung. Nur über mittelbare Berechtigung (Ehepartner) möglich.
Beispiel: Alternative: Rürup-Rente mit bis zu 27.566 € absetzbaren Beiträgen (2026)
Kritik an der Riester-Rente
Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik. Viele Experten und Verbraucherschützer bemängeln grundlegende Konstruktionsfehler.
Hohe Kosten
Viele Riester-Produkte haben Abschluss- und Verwaltungskosten von 1-2% pro Jahr. Das frisst einen Großteil der Rendite auf.
Bürokratie
Jährlicher Zulagenantrag, komplizierte Berechnungen und undurchsichtige Verträge machen Riester zum Verwaltungsalbtraum.
Niedrige Rendite
Durch die Beitragsgarantie müssen Anbieter konservativ anlegen. Die Realrendite nach Kosten liegt oft unter der Inflation.
Unflexibilität
Vorzeitige Kündigung bedeutet Verlust aller Zulagen und Steuervorteile. Das Geld ist bis zur Rente gebunden.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Rente wird im Alter voll versteuert. Bei steigenden Steuersätzen kann der Vorteil dahinschmelzen.
Riester in Zahlen
16 Mio.
Verträge insgesamt
~20%
ruhend gestellt
1-2%
durchschn. Kosten p.a.
<2%
Realrendite oft
Alternativen zur Riester-Rente
Für viele Sparer gibt es bessere Alternativen zur Riester-Rente. Hier die wichtigsten Optionen im Vergleich.
ETF-Sparplan
Die flexibelste und oft günstigste Alternative. Ein breit gestreuter Welt-ETF bietet historisch hohe Renditen bei niedrigen Kosten.
Vorteile gegenüber Riester:
- + Volle Flexibilität
- + Niedrige Kosten (0,1-0,3% p.a.)
- + Höhere Renditechancen
- + Keine Bürokratie
Nachteile gegenüber Riester:
- - Keine staatlichen Zulagen
- - Keine Kapitalgarantie
- - Steuern beim Verkauf
- - Eigene Disziplin nötig
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Wenn Ihr Arbeitgeber zuschießt, ist die bAV oft die beste Wahl. Seit 2019 muss der Arbeitgeber mindestens 15% Zuschuss bei Entgeltumwandlung zahlen.
Vorteil: Mit 15% Arbeitgeberzuschuss plus Steuer- und Sozialabgabenersparnis kann die bAV attraktiver sein als Riester – auch wenn Sie im Alter die Rente versteuern müssen.
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Alternative für Selbstständige und Gutverdiener. Hohe steuerliche Absetzbarkeit (2026: bis zu 27.566 €), aber komplett unkündbar.
Für wen: Selbstständige ohne Riester-Berechtigung und Gutverdiener, die ihren Steuersatz senken möchten. Die Rente wird im Alter versteuert (2026: 86% steuerpflichtig).
Private Rentenversicherung (ungefördert)
Flexible Verträge ohne staatliche Förderung, aber auch ohne die Einschränkungen. Nur der Ertragsanteil wird im Alter versteuert.
Hinweis: Private Rentenversicherungen haben oft hohe Kosten. Prüfen Sie, ob ein ETF-Sparplan nicht die bessere Wahl ist.
Fazit: Lohnt sich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente kann sich lohnen – aber nur für bestimmte Personengruppen. Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von der hohen Förderquote. Für Singles mit mittlerem Einkommen sind ETF-Sparpläne oft die bessere Wahl.
Riester lohnt sich
Familien, Geringverdiener
Alternative prüfen
Gutverdiener ohne Kinder
ETF/Rürup wählen
Selbstständige, Singles
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Riester
Wie hoch ist die Riester-Zulage 2026?
Die Riester-Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr für jeden förderberechtigten Sparer. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es zusätzlich 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Für ältere Kinder sind es 185 €. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen Bonus von 200 €. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie mindestens 4% Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen (abzüglich der Zulagen), maximal jedoch 2.100 € inklusive Zulagen.
Für wen lohnt sich die Riester-Rente noch?
Die Riester-Rente lohnt sich besonders für Familien mit mehreren Kindern (hohe Kinderzulagen), Geringverdiener (hohe Förderquote bei niedrigem Eigenbeitrag) und gut verdienende Angestellte (hohe Steuererstattung durch Sonderausgabenabzug). Weniger sinnvoll ist Riester für Singles mit mittlerem Einkommen, Selbstständige (nicht direkt förderberechtigt) und Menschen, die Flexibilität benötigen. Als Alternative bietet sich ein kostengünstiger ETF-Sparplan an.
Was ist der Unterschied zwischen Riester und Rürup?
Riester richtet sich an Arbeitnehmer und bietet staatliche Zulagen plus Sonderausgabenabzug bis 2.100 €. 30% des Kapitals können bei Rentenbeginn als Einmalzahlung entnommen werden. Rürup (Basisrente) ist für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert, bietet keine Zulagen, aber höhere steuerliche Absetzbarkeit (2026: bis zu 27.566 €). Rürup ist komplett unkündbar und wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.
Kann ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Ja, eine Kündigung ist möglich, aber teuer: Sie müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (schädliche Verwendung). Zudem fallen oft Stornogebühren an. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Bei Wohn-Riester können Sie das Kapital förderschädlich für eine Immobilie entnehmen.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag bei Arbeitslosigkeit?
Bei Arbeitslosigkeit bleibt Ihre Förderberechtigung erhalten, wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen. Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage berechnet sich dann aus dem Vorjahreseinkommen. Da dieses niedriger ist, sinkt auch Ihr Mindesteigenbeitrag. Im Extremfall reicht der Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr für die volle Zulage. Ihr bestehendes Riester-Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung oder Steuerberatung dar. Die Riester-Förderung unterliegt gesetzlichen Regelungen, die sich ändern können. Bitte prüfen Sie vor Vertragsabschluss die aktuellen Bedingungen und ziehen Sie bei Bedarf einen qualifizierten Finanzberater oder Steuerberater hinzu. Stand der Informationen: Januar 2026.