Steuern & Freibeträge

Sparerpauschbetrag 2026: So nutzen Sie Ihre 1.000 Euro optimal

Der Sparerpauschbetrag ist Ihr jährlicher Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. 1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Ehepaare - und mit der richtigen Strategie schöpfen Sie ihn jedes Jahr voll aus. In diesem Guide erfahren Sie alles zur optimalen Nutzung des Freibetrags.

1.000 Euro

Freibetrag Singles

2.000 Euro

Freibetrag Ehepaare

26,375%

Abgeltungssteuer + Soli

~264 Euro

Jährliche Ersparnis

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag (früher auch Sparerfreibetrag genannt) ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland. Bis zu dieser Grenze bleiben Ihre Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen komplett steuerfrei.

Sparerpauschbetrag 2026 im Überblick

  • Ledige / Alleinstehende:1.000 Euro
  • Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner:2.000 Euro
  • Kinder (eigener Anspruch):1.000 Euro

Der Sparerpauschbetrag wurde zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Diese Anpassung war die erste Erhöhung seit vielen Jahren und kompensiert teilweise die Inflation. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag entsprechend auf 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro).

Welche Erträge fallen unter den Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Arten von Kapitalerträgen:

  • Zinsen aus Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
  • Dividenden aus Aktien und Fonds
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds
  • Ausschüttungen aus Investmentfonds
  • Vorabpauschalen bei thesaurierenden ETFs
  • Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzprodukten

Freibetrag vs. Freigrenze: Der wichtige Unterschied

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Dieser Unterschied ist steuerrechtlich wichtig und für Sie als Anleger vorteilhaft.

Freibetrag

Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag bis zur Grenze steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird besteuert.

Beispiel: 1.500 Euro Kapitalerträge

Freibetrag: 1.000 Euro steuerfrei

Nur 500 Euro werden besteuert

Freigrenze

Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betragbesteuert - nicht nur der übersteigende Teil.

Beispiel: 1.500 Euro bei 1.000 Euro Freigrenze

Freigrenze überschritten

Alle 1.500 Euro werden besteuert

Gut zu wissen

Der Sparerpauschbetrag als Freibetrag bedeutet: Selbst wenn Sie 10.000 Euro Kapitalerträge haben, bleiben die ersten 1.000 Euro steuerfrei. Sie zahlen nur auf die übrigen 9.000 Euro Steuern.

Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab - Sie müssten sich das Geld dann umständlich über die Steuererklärung zurückholen.

So richten Sie den Freistellungsauftrag ein

1

Online-Banking oder Formular

Bei den meisten Banken können Sie den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking unter "Steuern" oder "Freistellungsauftrag" einrichten. Alternativ gibt es ein Formular zum Download.

2

Steuer-ID angeben

Sie benötigen Ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer. Diese finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

3

Freistellungsbetrag festlegen

Geben Sie an, welchen Betrag die Bank von Ihrem Sparerpauschbetrag berücksichtigen soll. Bei einer Bank können Sie bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) eintragen.

4

Gültigkeit prüfen

Freistellungsaufträge gelten unbefristet, bis Sie sie ändern oder widerrufen. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Verteilung noch optimal ist.

Wichtig: Nicht überbuchen!

Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht überschreiten. Eine Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Nachzahlungen und Zinsen führen. Das Finanzamt gleicht die Daten automatisch ab.

Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen

Haben Sie Konten und Depots bei mehreren Banken, können Sie den Sparerpauschbetrag flexibel aufteilen. Die richtige Verteilung spart Aufwand und sorgt dafür, dass Sie den Freibetrag optimal nutzen.

Strategien zur Aufteilung

Beispiel: Optimale Verteilung

Sie haben folgende Konten mit erwarteten Erträgen:

  • Tagesgeldkonto (Bank A):ca. 200 Euro Zinsen/Jahr
  • ETF-Depot (Bank B):ca. 500 Euro Vorabpauschale/Jahr
  • Aktiendepot (Bank C):ca. 800 Euro Dividenden/Jahr

Empfohlene Freistellungsaufträge:

  • Bank A: 200 Euro
  • Bank B: 500 Euro
  • Bank C: 300 Euro
  • Summe: 1.000 Euro

Vorteile der Aufteilung

  • Erträge werden direkt steuerfrei ausgezahlt
  • Kein Aufwand mit Steuererklärung
  • Liquiditätsvorteil durch sofortige Gutschrift

Worauf Sie achten sollten

  • Jährlich Verteilung überprüfen
  • Summe darf 1.000 Euro nicht übersteigen
  • Bei Bankwechsel Auftrag kündigen

Einen detaillierten Guide zum Thema finden Sie in unserem Artikel zum Freistellungsauftrag.

Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds

Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds hat direkte Auswirkungen auf die Nutzung Ihres Sparerpauschbetrags. Je nach Depotgröße und Anlagestrategie kann die eine oder andere Variante vorteilhafter sein.

Ausschüttende Fonds/ETFs

  • Funktionsweise: Dividenden werden regelmäßig ausgezahlt
  • Besteuerung: Ausschüttungen werden direkt besteuert
  • Sparerpauschbetrag: Wird bei jeder Ausschüttung genutzt
  • Ideal bei: Kleinen bis mittleren Depots

Thesaurierende Fonds/ETFs

  • Funktionsweise: Dividenden werden automatisch reinvestiert
  • Besteuerung: Vorabpauschale wird jährlich berechnet
  • Sparerpauschbetrag: Wird für Vorabpauschale genutzt
  • Ideal bei: Großen Depots, langfristigem Aufbau

Welche Variante für den Sparerpauschbetrag?

Faustregel zur Wahl

Depotgröße unter 50.000 Euro:

Ausschüttende ETFs sind oft vorteilhaft, da die regelmäßigen Ausschüttungen den Sparerpauschbetrag kontinuierlich ausnutzen. Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs wäre bei kleinen Depots oft zu gering.

Depotgröße über 50.000 Euro:

Thesaurierende ETFs können vorteilhafter sein, da der Sparerpauschbetrag ohnehin ausgeschöpft wird. Der Zinseszinseffekt wirkt stärker, wenn Dividenden automatisch reinvestiert werden.

Mehr Details zur steuerlichen Behandlung von ETFs finden Sie in unserem Guide zu ETF-Steuern.

Strategien zur optimalen Nutzung

Mit den richtigen Strategien stellen Sie sicher, dass Ihr Sparerpauschbetrag jedes Jahr vollständig genutzt wird - und Sie keine Steuervorteile verschenken.

Strategie 1: Gewinnrealisierung zum Jahresende

Haben Sie zum Jahresende noch ungenutzten Sparerpauschbetrag, können Sie Kursgewinne gezielt realisieren:

Beispiel: Steuerfrei Gewinne realisieren

Ihr Sparerpauschbetrag ist noch nicht ausgeschöpft. Sie haben einen ETF mit 1.000 Euro Buchgewinn.

  1. Schritt 1: ETF-Anteile im Wert von 1.000 Euro Gewinn verkaufen
  2. Schritt 2: Gewinn wird mit Sparerpauschbetrag verrechnet - keine Steuer!
  3. Schritt 3: Am nächsten Tag dieselben Anteile zurückkaufen
  4. Ergebnis: Neue, höhere Einstiegskurse - künftig weniger Steuern

Strategie 2: Dividendenstarke Einzelwerte

Neben ETFs können dividendenstarke Einzelaktien helfen, den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen:

  • Deutsche Dividendenwerte (z.B. aus dem DAX) zahlen oft hohe Dividenden
  • REITs und Immobilienaktien haben häufig überdurchschnittliche Ausschüttungen
  • Dividenden-ETFs bündeln viele Dividendenzahler in einem Produkt

Strategie 3: Tagesgeld und Festgeld einbeziehen

Auch Zinsen aus Tages- und Festgeldkonten werden vom Sparerpauschbetrag abgedeckt. Bei aktuell wieder attraktiven Zinsen kann ein gut verzinstes Tagesgeldkonto mehrere hundert Euro zum Freibetrag beitragen.

Rechenbeispiel

Bei 3% Zinsen auf einem Tagesgeldkonto benötigen Sie ca. 33.333 Euro Einlage, um 1.000 Euro Zinsen pro Jahr zu erzielen - und damit den Sparerpauschbetrag komplett auszuschöpfen.

Kinder-Sparerpauschbetrag clever nutzen

Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Diesen können Eltern strategisch nutzen, um die Steuerlast der Familie zu optimieren.

Voraussetzungen

  • Das Geld muss auf den Namen des Kindes angelegt sein (z.B. Junior-Depot)
  • Das Kind ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens
  • Das geschenkte Geld gehört dem Kind - Eltern können es nicht zurückholen
  • Bei volljährigen Kindern: Sie verwalten das Vermögen selbst

Steuerfreie Kapitalerträge für Kinder

Neben dem Sparerpauschbetrag haben Kinder weitere steuerliche Vorteile:

  • Sparerpauschbetrag:1.000 Euro
  • Grundfreibetrag (falls Steuererklärung):11.604 Euro (2026)
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag:36 Euro
  • Theoretisch steuerfreie Kapitalerträge:bis ca. 12.640 Euro

Achtung: Grenzen beachten!

Hat das Kind eigene Einnahmen über 10.604 Euro pro Jahr (inkl. Kapitalerträge), kann die Familienversicherung in der Krankenkasse entfallen. Auch BAföG-Ansprüche können betroffen sein. Prüfen Sie die Gesamtsituation genau.

Junior-Depot einrichten

Viele Banken und Broker bieten spezielle Junior-Depots an. Diese werden auf den Namen des Kindes geführt und bieten oft günstige Konditionen:

  • Oft kostenlose Depotführung bis zur Volljährigkeit
  • Kostenlose oder günstige ETF-Sparpläne
  • Eigener Freistellungsauftrag für das Kind
  • Automatische Übertragung an das Kind mit 18

Häufige Fehler vermeiden

Bei der Nutzung des Sparerpauschbetrags gibt es einige typische Fehler, die Sie leicht vermeiden können:

Fehler 1: Kein Freistellungsauftrag erteilt

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Steuern ab. Sie müssen sich das Geld dann über die Steuererklärung zurückholen - unnötiger Aufwand und ein Liquiditätsnachteil.

Fehler 2: Freistellungsaufträge überbucht

Die Summe aller Freistellungsaufträge übersteigt 1.000 Euro. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Finanzamt prüft automatisch und fordert Steuern nach.

Fehler 3: Falsche Verteilung

Bei einer Bank 1.000 Euro Freistellung, obwohl dort nur 200 Euro Erträge anfallen. Bei einer anderen Bank keine Freistellung, obwohl dort 800 Euro Erträge anfallen. Ergebnis: 600 Euro werden besteuert, obwohl der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Fehler 4: Veraltete Freistellungsaufträge

Bei gekündigten Konten oder Bankwechsel den alten Freistellungsauftrag nicht gelöscht. Oder: Änderung des Familienstands (Heirat) nicht aktualisiert.

Fehler 5: Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft

Der Freibetrag wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Wenn Sie ihn nicht nutzen, verfällt er. Bei 1.000 Euro ungenutztem Freibetrag verschenken Sie bis zu 264 Euro Steuerersparnis.

Wann Sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten

Der Sparerpauschbetrag ist in den meisten Fällen einfach zu handhaben. In folgenden Situationen kann jedoch professionelle Beratung sinnvoll sein:

  • - Komplexe Vermögensstrukturen mit mehreren Banken und Konten
  • - Planung von Vermögensübertragungen auf Kinder
  • - Ausländische Kapitalerträge oder Broker ohne automatischen Steuerabzug
  • - Unklarheiten bei der Steuererklärung (Anlage KAP)

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Häufige Fragen zum Sparerpauschbetrag

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Freibetrag

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner. Diese Beträge gelten seit 2023 und sind auch 2026 unverändert gültig. Bis zu dieser Höhe bleiben Ihre Kapitalerträge komplett steuerfrei.

Was ist der Unterschied zwischen Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für Kapitalerträge. Der Freistellungsauftrag ist das Formular, mit dem Sie Ihrer Bank mitteilen, dass sie diesen Freibetrag berücksichtigen soll. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank automatisch Steuern ab, auch wenn Sie den Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben.

Kann ich den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen?

Ja, Sie können den Sparerpauschbetrag beliebig auf verschiedene Banken aufteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt. Tipp: Verteilen Sie den Betrag entsprechend Ihrer erwarteten Erträge bei jeder Bank.

Haben Kinder einen eigenen Sparerpauschbetrag?

Ja, jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dieser ist unabhängig vom Sparerpauschbetrag der Eltern. Wird das Geld auf den Namen des Kindes angelegt (z.B. Junior-Depot), können die 1.000 Euro Freibetrag genutzt werden. Das Kindergeld und andere Sozialleistungen bleiben davon unberührt, solange das Kind nicht über 10.604 Euro Einnahmen pro Jahr kommt.

Was passiert, wenn ich den Sparerpauschbetrag überschreite?

Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, werden mit der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (insgesamt ca. 26,375%) besteuert. Bei Kirchenmitgliedschaft kommen noch 8-9% Kirchensteuer hinzu. Die Bank führt diese Steuern automatisch ab.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Die Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Steuerrechtliche Regelungen können sich ändern. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

Stand: Januar 2026 | Letzte Aktualisierung: 27.01.2026