Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag (früher auch Sparerfreibetrag genannt) ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge in Deutschland. Bis zu dieser Grenze bleiben Ihre Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen komplett steuerfrei.
Sparerpauschbetrag 2026 im Überblick
- Ledige / Alleinstehende:1.000 Euro
- Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner:2.000 Euro
- Kinder (eigener Anspruch):1.000 Euro
Der Sparerpauschbetrag wurde zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Diese Anpassung war die erste Erhöhung seit vielen Jahren und kompensiert teilweise die Inflation. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag entsprechend auf 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro).
Welche Erträge fallen unter den Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Arten von Kapitalerträgen:
- Zinsen aus Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen
- Dividenden aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs und Fonds
- Ausschüttungen aus Investmentfonds
- Vorabpauschalen bei thesaurierenden ETFs
- Erträge aus Zertifikaten und anderen Finanzprodukten
Freibetrag vs. Freigrenze: Der wichtige Unterschied
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Dieser Unterschied ist steuerrechtlich wichtig und für Sie als Anleger vorteilhaft.
Freibetrag
Bei einem Freibetrag bleibt der Betrag bis zur Grenze steuerfrei, nur der übersteigende Teil wird besteuert.
Beispiel: 1.500 Euro Kapitalerträge
Freibetrag: 1.000 Euro steuerfrei
Nur 500 Euro werden besteuert
Freigrenze
Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betragbesteuert - nicht nur der übersteigende Teil.
Beispiel: 1.500 Euro bei 1.000 Euro Freigrenze
Freigrenze überschritten
Alle 1.500 Euro werden besteuert
Gut zu wissen
Der Sparerpauschbetrag als Freibetrag bedeutet: Selbst wenn Sie 10.000 Euro Kapitalerträge haben, bleiben die ersten 1.000 Euro steuerfrei. Sie zahlen nur auf die übrigen 9.000 Euro Steuern.
Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt
Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab - Sie müssten sich das Geld dann umständlich über die Steuererklärung zurückholen.
So richten Sie den Freistellungsauftrag ein
Online-Banking oder Formular
Bei den meisten Banken können Sie den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking unter "Steuern" oder "Freistellungsauftrag" einrichten. Alternativ gibt es ein Formular zum Download.
Steuer-ID angeben
Sie benötigen Ihre elfstellige Steuer-Identifikationsnummer. Diese finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder können sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Freistellungsbetrag festlegen
Geben Sie an, welchen Betrag die Bank von Ihrem Sparerpauschbetrag berücksichtigen soll. Bei einer Bank können Sie bis zu 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) eintragen.
Gültigkeit prüfen
Freistellungsaufträge gelten unbefristet, bis Sie sie ändern oder widerrufen. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Verteilung noch optimal ist.
Wichtig: Nicht überbuchen!
Die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht überschreiten. Eine Überschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu Nachzahlungen und Zinsen führen. Das Finanzamt gleicht die Daten automatisch ab.
Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen
Haben Sie Konten und Depots bei mehreren Banken, können Sie den Sparerpauschbetrag flexibel aufteilen. Die richtige Verteilung spart Aufwand und sorgt dafür, dass Sie den Freibetrag optimal nutzen.
Strategien zur Aufteilung
Beispiel: Optimale Verteilung
Sie haben folgende Konten mit erwarteten Erträgen:
- Tagesgeldkonto (Bank A):ca. 200 Euro Zinsen/Jahr
- ETF-Depot (Bank B):ca. 500 Euro Vorabpauschale/Jahr
- Aktiendepot (Bank C):ca. 800 Euro Dividenden/Jahr
Empfohlene Freistellungsaufträge:
- Bank A: 200 Euro
- Bank B: 500 Euro
- Bank C: 300 Euro
- Summe: 1.000 Euro
Vorteile der Aufteilung
- Erträge werden direkt steuerfrei ausgezahlt
- Kein Aufwand mit Steuererklärung
- Liquiditätsvorteil durch sofortige Gutschrift
Worauf Sie achten sollten
- Jährlich Verteilung überprüfen
- Summe darf 1.000 Euro nicht übersteigen
- Bei Bankwechsel Auftrag kündigen
Einen detaillierten Guide zum Thema finden Sie in unserem Artikel zum Freistellungsauftrag.
Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds
Die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds hat direkte Auswirkungen auf die Nutzung Ihres Sparerpauschbetrags. Je nach Depotgröße und Anlagestrategie kann die eine oder andere Variante vorteilhafter sein.
Ausschüttende Fonds/ETFs
- Funktionsweise: Dividenden werden regelmäßig ausgezahlt
- Besteuerung: Ausschüttungen werden direkt besteuert
- Sparerpauschbetrag: Wird bei jeder Ausschüttung genutzt
- Ideal bei: Kleinen bis mittleren Depots
Thesaurierende Fonds/ETFs
- Funktionsweise: Dividenden werden automatisch reinvestiert
- Besteuerung: Vorabpauschale wird jährlich berechnet
- Sparerpauschbetrag: Wird für Vorabpauschale genutzt
- Ideal bei: Großen Depots, langfristigem Aufbau
Welche Variante für den Sparerpauschbetrag?
Faustregel zur Wahl
Depotgröße unter 50.000 Euro:
Ausschüttende ETFs sind oft vorteilhaft, da die regelmäßigen Ausschüttungen den Sparerpauschbetrag kontinuierlich ausnutzen. Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs wäre bei kleinen Depots oft zu gering.
Depotgröße über 50.000 Euro:
Thesaurierende ETFs können vorteilhafter sein, da der Sparerpauschbetrag ohnehin ausgeschöpft wird. Der Zinseszinseffekt wirkt stärker, wenn Dividenden automatisch reinvestiert werden.
Mehr Details zur steuerlichen Behandlung von ETFs finden Sie in unserem Guide zu ETF-Steuern.
Strategien zur optimalen Nutzung
Mit den richtigen Strategien stellen Sie sicher, dass Ihr Sparerpauschbetrag jedes Jahr vollständig genutzt wird - und Sie keine Steuervorteile verschenken.
Strategie 1: Gewinnrealisierung zum Jahresende
Haben Sie zum Jahresende noch ungenutzten Sparerpauschbetrag, können Sie Kursgewinne gezielt realisieren:
Beispiel: Steuerfrei Gewinne realisieren
Ihr Sparerpauschbetrag ist noch nicht ausgeschöpft. Sie haben einen ETF mit 1.000 Euro Buchgewinn.
- Schritt 1: ETF-Anteile im Wert von 1.000 Euro Gewinn verkaufen
- Schritt 2: Gewinn wird mit Sparerpauschbetrag verrechnet - keine Steuer!
- Schritt 3: Am nächsten Tag dieselben Anteile zurückkaufen
- Ergebnis: Neue, höhere Einstiegskurse - künftig weniger Steuern
Strategie 2: Dividendenstarke Einzelwerte
Neben ETFs können dividendenstarke Einzelaktien helfen, den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen:
- Deutsche Dividendenwerte (z.B. aus dem DAX) zahlen oft hohe Dividenden
- REITs und Immobilienaktien haben häufig überdurchschnittliche Ausschüttungen
- Dividenden-ETFs bündeln viele Dividendenzahler in einem Produkt
Strategie 3: Tagesgeld und Festgeld einbeziehen
Auch Zinsen aus Tages- und Festgeldkonten werden vom Sparerpauschbetrag abgedeckt. Bei aktuell wieder attraktiven Zinsen kann ein gut verzinstes Tagesgeldkonto mehrere hundert Euro zum Freibetrag beitragen.
Rechenbeispiel
Bei 3% Zinsen auf einem Tagesgeldkonto benötigen Sie ca. 33.333 Euro Einlage, um 1.000 Euro Zinsen pro Jahr zu erzielen - und damit den Sparerpauschbetrag komplett auszuschöpfen.
Kinder-Sparerpauschbetrag clever nutzen
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Diesen können Eltern strategisch nutzen, um die Steuerlast der Familie zu optimieren.
Voraussetzungen
- Das Geld muss auf den Namen des Kindes angelegt sein (z.B. Junior-Depot)
- Das Kind ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens
- Das geschenkte Geld gehört dem Kind - Eltern können es nicht zurückholen
- Bei volljährigen Kindern: Sie verwalten das Vermögen selbst
Steuerfreie Kapitalerträge für Kinder
Neben dem Sparerpauschbetrag haben Kinder weitere steuerliche Vorteile:
- Sparerpauschbetrag:1.000 Euro
- Grundfreibetrag (falls Steuererklärung):11.604 Euro (2026)
- Sonderausgaben-Pauschbetrag:36 Euro
- Theoretisch steuerfreie Kapitalerträge:bis ca. 12.640 Euro
Achtung: Grenzen beachten!
Hat das Kind eigene Einnahmen über 10.604 Euro pro Jahr (inkl. Kapitalerträge), kann die Familienversicherung in der Krankenkasse entfallen. Auch BAföG-Ansprüche können betroffen sein. Prüfen Sie die Gesamtsituation genau.
Junior-Depot einrichten
Viele Banken und Broker bieten spezielle Junior-Depots an. Diese werden auf den Namen des Kindes geführt und bieten oft günstige Konditionen:
- Oft kostenlose Depotführung bis zur Volljährigkeit
- Kostenlose oder günstige ETF-Sparpläne
- Eigener Freistellungsauftrag für das Kind
- Automatische Übertragung an das Kind mit 18
Häufige Fehler vermeiden
Bei der Nutzung des Sparerpauschbetrags gibt es einige typische Fehler, die Sie leicht vermeiden können:
Fehler 1: Kein Freistellungsauftrag erteilt
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Steuern ab. Sie müssen sich das Geld dann über die Steuererklärung zurückholen - unnötiger Aufwand und ein Liquiditätsnachteil.
Fehler 2: Freistellungsaufträge überbucht
Die Summe aller Freistellungsaufträge übersteigt 1.000 Euro. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Finanzamt prüft automatisch und fordert Steuern nach.
Fehler 3: Falsche Verteilung
Bei einer Bank 1.000 Euro Freistellung, obwohl dort nur 200 Euro Erträge anfallen. Bei einer anderen Bank keine Freistellung, obwohl dort 800 Euro Erträge anfallen. Ergebnis: 600 Euro werden besteuert, obwohl der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
Fehler 4: Veraltete Freistellungsaufträge
Bei gekündigten Konten oder Bankwechsel den alten Freistellungsauftrag nicht gelöscht. Oder: Änderung des Familienstands (Heirat) nicht aktualisiert.
Fehler 5: Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft
Der Freibetrag wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Wenn Sie ihn nicht nutzen, verfällt er. Bei 1.000 Euro ungenutztem Freibetrag verschenken Sie bis zu 264 Euro Steuerersparnis.
Wann Sie einen Steuerberater hinzuziehen sollten
Der Sparerpauschbetrag ist in den meisten Fällen einfach zu handhaben. In folgenden Situationen kann jedoch professionelle Beratung sinnvoll sein:
- - Komplexe Vermögensstrukturen mit mehreren Banken und Konten
- - Planung von Vermögensübertragungen auf Kinder
- - Ausländische Kapitalerträge oder Broker ohne automatischen Steuerabzug
- - Unklarheiten bei der Steuererklärung (Anlage KAP)